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11.03.2009 - dvb-Presseservice

Makler leisten aktiven Verbraucherschutz

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. weist in einer Stellungnahme zu der vom Bundesministerium für Ernährung – Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ darauf hin, dass Versicherungsmakler aktiven Verbraucherschutz leisten und regt die Einführung von Qualifikations-Mindeststandards und der Beraterhaftung für Verbraucherschutzverbände an.

Osnabrück, den 10.03.2009

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. weist in einer Stellungnahme zu der vom Bundesministerium für Ernährung – Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ darauf hin, dass Versicherungsmakler aktiven Verbraucherschutz leisten.

Zutreffend weise die Studie darauf hin, dass die Ursachen für die gegenwärtige unbefriedigende Situation aus Sicht der Verbraucher sowohl bei diesen selbst, als auch bei den Produktgebern, dem Vertrieb und nicht zuletzt der Politik liege. Gleichwohl würden auch unter diesen ungünstigen Bedingungen Versicherungsmakler ihr Bestes geben, um für ihre Auftraggeber und Kunden – die Versicherungsnehmer - möglichst gute und passende Lösungen zu finden.

In der Stellungnahme fasst die IGVM ihre Position in vier Thesen zusammen:

A)           Bildung sei der beste Verbraucherschutz, daher solle eine finanzielle Bildung bereits in der Grundschule beginnen;

B)           Einfache Regeln und Gesetze böten Verbrauchern höchste Transparenz, während Politik und Rechtssprechung die Dinge oft unnötig verkomplizierten;

C)           Erst ein auskömmliches Einkommen der Vermittler ermögliche ein Handeln im Kundeninteresse; die Vergütung für eine erbrachte Leistung müsse zeitnah und auskömmlich erfolgen, wolle man kompetente Fachleute dauerhaft gewinnen;

D)           Wahre Unabhängigkeit werde nicht durch Pflichten erreicht, sondern durch Rechte; Gerade an die Rechte von Versicherungsmaklern habe der Gesetzgeber bislang allerdings gar nicht gedacht.

„Wenn wirklich unabhängige Finanzberatung gesellschaftlich gewollt ist“, so Matthias Helberg, Vorsitzender der IGVM, „sind neben der Verankerung der Maklerrechte weitergehende flankierende Maßnahmen angeraten.“ Helberg nennt hierfür:

1.            Abbau der wettbewerbsverzerrenden Ausnahmeregelungen z.B. was die Erlaubnispflicht gebundener Versicherungsvermittler angehe;

2.            Einführung von Qualifikations-Mindeststandards und Beraterhaftung auch für Verbraucherschutzverbände;

3.            Finanzielle Förderung der Aus- und Weiterbildung von Finanzvermittlern, die nicht nur Seminar-, Fahrt- und Übernachtungskosten aufbringen müssten, sondern darüber hinaus von Verdienstausfall betroffen seien;

4.            Anerkennung von Beratungshonoraren in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen;

5.            Schaffung eines ‚Versicherungsmaklerrechts’ mit Verankerung der Maklerrechte und –Pflichten vor, während und nach der Vermittlung und Erlaubnis zur Versicherungsberatung gegen gesondertes Entgelt gegenüber jedermann.



Herr Matthias Helberg
Vorsitzender
Tel.: (0541) 33584-21
Fax: (0541) 33584-22
E-Mail: kontakt@igvm.de

INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER
VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V.
Karlstr. 3
49074 Osnabrück
www.igvm.de

Über die IGVM e.V.:
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. wurde im April 2008 gegründet, sie ist inzwischen offiziell bei der Europäischen Kommission als Interessenvertreter registriert. Die IGVM ist ein mit demokratischen Vereinsstrukturen ausgestatteter, bundesweit tätiger Berufsverband ausschließlich für Versicherungsmakler, unabhängig von deren Betriebsgröße und Rechtsform.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Makler-leisten-aktiven-Verbraucherschutz-ps_13322.html