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16.02.2009 - dvb-Presseservice

Makler mahnen Dienstaufsicht gegenüber BaFin an

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. mahnt in einem offenen Brief an den Bundesminister der Finanzen die Dienstaufsicht über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an.

Auslöser für das Engagement seien verschiedene Äußerungen von Mitarbeitern der BaFin, Versicherungsgesellschaften zur quasi beliebigen Anforderung aktueller amtlicher Zeugnisse und Bonitätsauskünfte über unabhängige Versicherungsvermittler zu ermuntern und eine Zusammenarbeit hiervon abhängig zu machen – „obwohl sich diese gerade erst im Rahmen der gesetzlichen Erlaubniserteilung haben „durchleuchten“ lassen“, so Eberhard Julius Rüdiger, Zweiter Stellvertretender Vorsitzender der IGVM e.V..

Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Steinbrück,
bitte nehmen Sie die Dienstaufsicht über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahr.
Wir rügen die Empfehlung des Amtes an die Mitglieder des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.), die Zusammenarbeit mit den ungebundenen Versicherungsvermittlern (Versicherungsmaklern) von der Vorlage amtlicher Zeugnisse und Bonitätsauskünfte abhängig zu machen. Damit verstößt das Amt nicht nur gegen § 81 Abs.1 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), sondern stiftet zu beaufsichtigende Unternehmen unseres Erachtens zum Gesetzesbruch an.
Am 22.05.2007 hat der deutsche Bundestag die EG-Richtlinie vom 30.09.2002 in deutsches Recht umgesetzt. Danach hat der ungebundene und freie Vermittler (Versicherungsmakler) freien Zugang zum Versicherungsmarkt (s.a. Art.3 der Empfehlung 92/48/EWG der Kommission).
Seine Zulassung erhält er durch hoheitlichen Akt der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer, die ihn vorher anhand von Unterlagen durchleuchtet. Die empfohlene Maßnahme stellt ein Unterlaufen der gesetzlichen Regelung dar und macht den Versicherungsmakler unfrei in der Beratung und Vermittlung.
Stellen Sie sich vor, sehr geehrter Herr Steinbrück, ein zugelassener Rechtsanwalt müsste vor einem Strafprozess der Staatsanwaltschaft erst einmal seinen guten Leumund nachweisen, bevor er seinen Mandanten verteidigen darf. Das würden Sie sicher auch als ungeheuerlich bezeichnen. Genauso ungeheuerlich ist die Empfehlung des hier gerügten Amtes.“



Herr Eberhard Julius Rüdiger
Zweiter Stellvertretender Vorsitzender
Tel.: (02131) 6652555
Fax: (0541) 33584-22
E-Mail: kontakt@igvm.de

INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER
VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V.
Karlstr. 3
49074 Osnabrück
www.igvm.de

Über die IGVM e.V.:
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. wurde im April 2008 gegründet, sie ist inzwischen offiziell bei der Europäischen Kommission als Interessenvertreter registriert. Die IGVM ist ein mit demokratischen Vereinsstrukturen ausgestatteter, bundesweit tätiger Berufsverband ausschließlich für Versicherungsmakler, unabhängig von deren Betriebsgröße und Rechtsform.