Anzeige
13.01.2016 - dvb-Presseservice

Makler schätzen die Neuerungen der VHV Unfallversicherung als Verkaufstreiber

  • Wegfall der Gesundheitsprüfung im Tarif Klassik-Garant
  • Besserstellungsgarantie bei Wechsel des Anbieters
  • Erweiterter Leistungsumfang rundet das Produkt ab

Als Partner der Vermittler such die VHV Allgemeine ständig nach Wegen, die Beratung des Maklers zu vereinfachen und ihn bei seiner Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Daher hat die VHV in ihrem Unfallprodukt einen Verzicht auf die Gesundheitsprüfung eingeführt und garantiert, dass Kunden im Rahmen des Leistungsumfangs beim Wechsel zur VHV keine Nachteile bekommen.

Keine Gesundheitsprüfung im KLASSIK-GARANT
Um die Beratung des Unfallprodukts zu vereinfachen, verzichtet die VHV im Unfalltarif VHV KLASSIK GARANT seit Sommer auf die Gesundheitsprüfung. Der wichtige Unfallschutz ist damit unabhängig von Vorerkrankungen oder sonstigen medizinischen Werten und somit grundsätzlich für jeden erhältlich. Maklern wird so eine Hürde im Vertrieb des Unfallprodukts genommen, die in der Vergangenheit oft zu Missverständnissen führte und teils für den Kunden mit unangenehmen Situationen verbunden war, die u.U. das Beratungsgespräch belastet haben. Der aufgrund des Leistungskatalogs anspruchsvolle Verkauf von Unfallversicherungen, wird dadurch vereinfacht und ermöglicht dem Vermittler, stärker auf den Leistungsumfang einzugehen. Das führt durch die Klärung von Fragen zu einem bedarfsgerechteren und haftungssicheren Verkauf.

Besserstellungsgarantie – Leistungsverbesserung garantiert
Hierzu trägt auch das neue Leistungsmerkmal, die Besserstellungsgarantie bei. Sie ist Bestandteil des Exklusiv-Bausteins der VHV Unfallversicherung. Sollten Kunden bei ihrem vorherigen Versicherungsanbieter in einzelnen beitragsfreien Leistungsmerkmalen bessere Konditionen im Bereich Unfallversicherung erhalten haben, dann wird die VHV ihr Angebot auf das gewohnte Niveau aufbessern. So wird sichergestellt, dass sich der Wechsel zur VHV für den Kunden auf jeden Fall lohnt und Makler werden dadurch hinsichtlich ihrer Beraterhaftung unterstützt.

Leistungsumfang und Leistungserweiterungen runden das Produkt ab
Der Deckungsumfang des VHV Unfallprodukts überzeugt schon seit jeher durch einen erweiterten Unfallbegriff. Denn beispielsweise werden auch Unfälle abgedeckt, die infolge von Bewusstseins- oder Herz-Kreislauf-Störungen entstanden sind und es kommt zur Leistung bei Herzinfarkten oder Schlaganfällen sowie anderen Ereignissen, wie Zeckenstichen oder Strahlenschäden sowie Vergiftungen aller Art. Hier ist neu, dass der Schutz gegen alle Vergiftungen auch auf Jugendliche und Erwachsene über 14 Jahren ausgeweitet wurde. Ebenfalls attraktiv ist die Vorschusszahlung auf Invalidität. Unfallgeschädigte erhalten Geldleistungen bereits vor der abschließenden Feststellung der Invalidität. D.h. sie müssen nicht erst die finale Einstufung des behandelnden Arztes abwarten, die oftmals Monate in Anspruch nehmen kann.

Jetzt informieren


Pressekontakt:

Herr Nils Dettmann
Unternehmenskommunikation
Tel.: +49.511.907-2461
Fax:  +49.511.907-12461
E-Mail: ndettmann@vhv-gruppe.de

VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover
www.vhv.de