Maklerpools haften für Verstöße ihrer Makler

Arbeitet ein Maklerpool mit unlauter agierenden Maklern zusammen, kann der Pool für die Wettbewerbsverstöße haftbar gemacht werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Zur Umsatzsteigerung und um Wettbewerbsvorteile zu erzielen, werd ...

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