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23.01.2006 - dvb-Presseservice

Mammographie-Screening angelaufen

Referenzzentren alle in Arbeit - erste Screeningeinheiten laufen

Mit Jahresbeginn 2006 arbeiten die Referenzzentren für das Mammographie-Screening. Zudem sind die ersten Screeningeinheiten gestartet. Damit ist die letzte Etappe bei der Einführung des Mammographie-Screenings eingeleitet. Erstmals werden auf diesem Wege routinemäßig Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zu einem qualitätsgesicherten Mammographie-Screening nach europäischen Leitlinien beziehungsweise auf hierauf beruhenden deutschen Richtlinien eingeladen. Ziel ist es, Brustkrebs so früh zu entdecken, dass eine schonendere und effektivere Therapie möglich ist. Dadurch soll die Brustkrebssterblichkeit in Deutschland deutlich sinken. Brustkrebs ist bei Frauen sowohl die häufigste Krebsart als auch die häufigste Krebstodesursache. Jährlich erkranken in Deutschland ca. 47.500 Frauen neu an Brustkrebs, jährlich sterben 17.000 bis 18.000 Frauen daran. Schätzungsweise jede zehnte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs.

Um das Ziel zu erreichen, die Brustkrebssterblichkeit in Deutschland deutlich zu senken, waren umfangreiche Vorbereitungen erforderlich. Zu den Besonderheiten des Mammographie-Screening-Programms gehören unter anderem:

  • ein Einladungssystem auf Grundlage amtlicher Meldedaten, um allen anspruchsberechtigten Frauen die Teilnahme zu ermöglichen und eine möglichst hohe Teilnahmerate zu erreichen,
  • eine Vorgabe von Mindestuntersuchungszahlen für die am Programm teilnehmenden Ärzte,
  • ein strukturiertes Zusammenwirken aller beteiligten Ärzte, unter anderem durch eine obligatorische Doppelbefundung aller Mammographien,
  • eine in das Programm integrierte, qualitätsgesicherte Abklärungsdiagnostik,
  • eine regelmäßige Überprüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der beteiligten Ärzte und entsprechende Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft.

Wie die Erfahrungen im europäischen Ausland gezeigt haben, sind diese Maßnahmen erforderlich, damit möglichst viele Frauen von dieser Früherkennungsmaßnahme profitieren können. Gleichzeitig sollen mögliche negative Folgen der Früherkennung, wie zum Beispiel falsch positive Befunde und eine unnötige psychische Belastung der Teilnehmerinnen, vermieden werden. 

Die zwischen der Verabschiedung der erforderlichen Krebsfrüherkennungsrichtlinie im Dezember 2003 und dem Start des Programms im Herbst 2005 verstrichene Zeit wurde benötigt, um die entsprechenden organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehörte die Gründung von Referenzzentren, die die Fortbildung und Betreuung der beteiligten Ärzte gewährleisten und die externe medizinische und technische Qualitätssicherung sowie die Auswertung des Programms sicherstellen. Die Referenzzentren in Münster, Bremen und Wiesbaden sind in Betrieb, in Berlin laufen die Vorbereitungen, um am 1. April 2006 zu starten. Das Referenzzentrum in München ist derzeit mit der Überführung des Bayrischen Mammographie-Screenings in die bundesweit geltenden Regelungen beauftragt.

Zu den wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für den Start des Mammographie-Screenings gehört die Änderung der Meldeverordnung seitens der Länder, um die Einladung aufgrund der Meldedaten zu ermöglichen.  Während hier Länder wie Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle übernommen haben, müssen andere Länder dies noch auf den Weg bringen. 

Im Vergleich zu anderen Ländern mit deutlich geringerer Einwohnerzahl ist die benötigte Zeit immer noch akzeptabel. So hat es in den Niederlanden beispielsweise acht Jahre gedauert, bis alle Frauen erreicht wurden. In Deutschland wird voraussichtlich die vollständige Flächendeckung 2007 erreicht sein. 

Wichtige Fragen:

Wer hat Anspruch auf das Mammographie-Screening?
Alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren sind anspruchsberechtigt.

Wann beginnt das Screening in meiner Region?
Das ist abhängig u. a. von Bundesland und Region, da die Screening-Einheiten nacheinander starten.

Wie werde ich informiert?
Alle Frauen in den Regionen, in denen mit dem Screening begonnen wurde, erhalten unaufgefordert in einem Zweijahres-Turnus eine Einladung.

Muss ich warten, bis ich eine Einladung bekomme?
Jede anspruchsberechtigte Frau kann sich auch selber an die für sie zuständige bzw. die einladende Stelle wenden, um einen Termin zu vereinbaren.

Wo erfahre ich, ob es in meiner Region schon eine Screening-Einheit gibt?
Über die Homepage der Kooperationsgemeinschaft für Mammographie- Screening unter: www.mammographie-screening.org Dort gibt es auch weitere Informationen.

Was mache ich, wenn ich einen Verdacht auf Brustkrebs habe?
Bei einem Verdacht auf Brustkrebs sollte direkt ein Gynäkologe aufgesucht werden, um den Verdacht abklären zu lassen. Wenn erforderlich, wird auch eine so genannte kurative Mammographie durchgeführt.

Warum ist das Mammographie-Screening nur für Frauen von 50 bis 69 Jahren zugelassen?
Weil nur für diese Altersgruppe der Nutzen im Sinne einer Senkung der Sterblichkeit nachgewiesen ist.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Die Kosten Ihrer Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm werden im Rahmen Ihres Krankenversicherungsschutzes übernommen.

 Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.info



Pressesprechen
Herr Joachim Odenbach
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