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08.01.2007 - dvb-Presseservice

Man kann sich auch zu gut versichern

Eine besondere und sehr weit reichende Vorsorge hatte, wie er meinte, ein Zeitgenosse aus dem Hessischen getroffen. Denn nicht nur bei einem einzigen, sondern bei gleich mehreren privaten Unfallversicherern waren entsprechende Policen abgeschlossen worden. Nach einiger Zeit trat tatsächlich der Leistungsfall ein, weil der Versicherungsnehmer einen Unfall erlitt. Konsequenter Weise verlangte der Policen-Inhaber die Leistungen gleich von allen privaten Assekuranzen. Doch einige Versicherer stellten sich stur und verweigerten die vertraglich eigentlich zugesagten Zahlungen. Der Versicherungsnehmer klagte, zog aber vor dem Landgericht (LG) Coburg unter dem Aktenzeichen 12 O 984/02 den Kürzeren. Nach besagter Entscheidung hat nur derjenige Versicherer eine Leistungspflicht, bei dem das Unfallopfer den ersten Vertrag abgeschlossen hatte. Ausschlaggebend für diese negative Entscheidung war wohl, dass der Versicherungsnehmer bei den weiteren Vertragsabschlüssen die anderen Policen offenbar verschwiegen hatte.



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