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02.05.2007 -
dvb-Presseservice
Maus-Arm ist keine Berufserkrankung
Was Boris Becker sein Tennis-Ellbogen, ist Beschäftigten, die vorwiegend am
Computer arbeiten der Maus-Arm. Diese Art der Sehnenscheidenentzündung gilt aber
nicht als Berufserkrankung. Die ARAG Experten kennen einen beispielhaften Fall:
Ein Beamter war seit 1989 bei der Arbeit fast ausschließlich am Computer tätig
gewesen. Seit 2002 schmerzte sein rechter Arm. Drei Operationen blieben
erfolglos. Im Mai 2004 wurde der Mann wegen einer chronischen Gelenkentzündung
in den Ruhestand versetzt. In den Augen des Betroffenen handelte es sich dabei
um eine typische Berufserkrankung. Darum beantragte er die Anerkennung seiner
Krankheit als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit und legte ein Gutachten vor,
wonach vor allem die Bedienung der Computermaus seine Krankheit verursacht
hätte. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Klage des 45-Jährigen
allerdings ab. Die Richter erklärten, eine Berufskrankheit liege nur dann vor,
wenn der Beamte durch seine Tätigkeit der Gefahr einer bestimmten Krankheit
besonders ausgesetzt worden sei. Davon könne hier keine Rede sein, denn ein
Mausarm sei nicht typisch für Computerbenutzer (VG Koblenz, Az.: 2 K
1888/04.KO).
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Maus-Arm-ist-keine-Berufserkrankung-ps_4536.html