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16.11.2010 - dvb-Presseservice

Mediation wird 2011 auch in Deutschland Gesetz

- Bisherige Erfahrungen deuten auf hohe Erfolgsquote hin - Allianz Rechtsschutz bietet auch telefonische Mediation an

Einfache Rechtsstreitigkeiten können bei der Allianz Rechtsschutzversicherung jetzt auch über eine telefonische Mediation gelöst werden, ohne dass die Konfliktparteien den Gang zum Gericht antreten müssen. Zu diesem Zweck arbeitet die Allianz mit ausgesuchten Mediatoren zusammen. Ist der Kunde mit einer telefonischen Streitschlichtung einverstanden, lässt sich der Mediator den strittigen Sachverhalt von beiden Parteien am Telefon schildern. Mit einer hohen Erfolgsquote, wie Roland Müller, Geschäftsführer der Allianz Rechtsschutz Service GmbH, erklärt: „In bis zu 70 Prozent aller Fälle lassen sich langwierige juristische Auseinandersetzung oder sogar der teure und nervlich belastende Gang vor den Kadi vermeiden.“ Davon profitieren auch die Gerichte.

Jährlich fast vier Millionen Rechtsschutzfälle

Sie ächzen seit vielen Jahren unter einer wahren Prozessflut. Allein bei den Zivilgerichten wurden laut Statistischem Bundesamt 2009 über 1,6 Millionen neue Klagen eingereicht. Damit blieben die Zahlen fast unverändert zum Vorjahresniveau. Mit Arbeit zugedeckt sehen sich aber auch die Rechtsschutzversicherer. Inklusive telefonischer Anwaltsberatung meldeten sie im Jahr 2009 rund 3,9 Millionen Rechtsschutzfälle an die Statistik im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das sind über fünf Prozent mehr Rechtsschutzfälle als im Jahr zuvor.

„Dies“ – so Roland Müller – „verlängert im Einzelfall nicht nur die Bearbeitungs- und Wartezeiten, sondern schlägt sich wegen der hohen Schadenaufwände langfristig auch in den Beiträgen nieder.“ Dabei stehe Deutschland aber keineswegs als Volk von Prozesshanseln da, schränkt Müller ein: „Das Problem viel zu vieler Gerichtsverfahren kennen auch unsere europäischen Nachbarn zur Genüge.“

Mediation garantiert meist schnelleren Erfolg

Um die Prozessflut einzudämmen, hat die EU eine Richtlinie zur Mediation erlassen, die spätestens im Mai 2011 auch in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Im Sommer dieses Jahres hat das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Referentenentwurf vorgestellt, der allerdings noch verabschiedet werden muss. Für Roland Müller dürfte das Gesetz zu einer Entlastung bei den Zivilgerichten führen, was jedenfalls auch das Ziel des geplanten Gesetzes ist: „Viele Streitigkeiten lassen sich über einen Mediator bereits einvernehmlich beilegen, bevor es überhaupt zu einer Klage vor Gericht kommen muss.“ Dies hätten Erfahrungen aus Nachbarländern wie die Niederlande oder Österreich gezeigt, in denen es bereits seit einigen Jahren Mediationsgesetze gebe. „Am Ende“ – so Müller – „sind dann beide Parteien Gewinner und können sich wieder unbelastet in die Augen sehen.“ Zudem führe eine Mediation erfahrungsgemäß schneller zum Erfolg als ein Gerichtsverfahren. Der Allianz-Experte ist deshalb überzeugt: „Mediation wird sich auch in Deutschland immer mehr durchsetzen.“

Gesetzentwurf sollte Qualitäts-Anforderungen für Mediatoren stärker definieren

Nach dem Referentenentwurf aus dem Hause von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger soll in jeder Klage angegeben werden müssen, ob ihr eine Mediation vorangegangen ist. Darüber hinaus sollen die Gerichte den Konfliktparteien verstärkt aus eigenem Antrieb eine solche Schlichtung vorschlagen können. In den Niederlanden ist dies schon länger der Fall, selbst nach Prozessbeginn. Der Entwurf bestimmt auch, dass das Ergebnis einer Mediation vollstreckbar sein soll. Allerdings sehen Experten noch Nachbesserungsbedarf, weil in der Ministeriumsvorlage die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Mediator nicht klar definiert seien. Geplant sei lediglich ein privates Zertifizierungssystem der Kammern und Verbände.

Bei der Allianz selbst ist dies durch die Kooperation mit versierten Mediatoren bei der telefonischen Streitschlichtung in Bagatellfällen kein Thema. „Der neue Service am Telefon rundet die bereits seit dem vergangenen Jahr angebotene Präsenzmediation ab, über die komplizierte und streitintensive Fälle abgewickelt werden können“, so Müller. Hier kooperiert die Allianz mit dem Europäischen Institut für Conflict Management e.V. (Eucon) mit Sitz in München.

Weitere Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherung und Mediation finden Sie beim Gesamtverband der Versicherer unter www.gdv.de/rechtsschutzversicherung



Frau Corinna Hartmann
Tel.: 089/3800-3470
E-Mail: corinna.hartmann@allianz.de

Allianz Deutschland AG
Königinstraße 28
80802 München
Deutschland
www.allianz.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Mediation-wird-2011-auch-in-Deutschland-Gesetz-ps_20174.html