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03.12.2010 - dvb-Presseservice

Medizinische Therapien darf man nicht versteigern

BGH-Urteil zu Internet-Auktionsportalen ist falsches Signal

„Medizinische Eingriffe zum Niedrigstgebot zu versteigern, ist ebenso unethisch wie gefährlich. Wer eine Schnäppchenmentalität in die Medizin einführt, gefährdet die Versorgungsqualität. Das kann nicht im Interesse der Patienten sein. Qualitätssicherung sieht anders aus. Aber gerade die fordert die Politik ja verstärkt ein.“ Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von gewinnorientierten Internet-Auktionsportalen für Zahnbehandlungen.

Das Urteil, so Fedderwitz weiter, stelle die Weichen im Gesundheitswesen falsch: „Eine Therapieentscheidung zu treffen und darauf ein Kostenangebot aufzubauen, ohne den Patienten untersucht zu haben, ist für einen Mediziner ein bedenkliches Vorgehen. Dass der BGH diese Ebay-Mentalität sanktioniert, ist grundfalsch. Eine Grenzziehung zwischen vermeintlich geringfügigen und schwereren Eingriffen wird es irgendwann nicht mehr geben. Kommt nach der Zahnbehandlung das Sonderangebot für den Kaiserschnitt und die Herz-Operation?“

Fedderwitz wies zugleich daraufhin, dass das Bedürfnis von Patienten nach Information und Transparenz gerade bei Zahnersatz-Behandlungen absolut berechtigt sei. Es brauche dafür aber nichtkommerzielle, neutrale Beratungsstellen mit fundierter Fachkenntnis. „Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben deshalb Zweitmeinungsinstanzen aufgebaut, bei denen sich der Patient kostenfrei eine zweite Meinung einholen kann. Mehr dazu erfährt man unter www.zahnarzt-zweitmeinung.de.“



Herr Dr. Rainer Kern
Tel.: (030)28 01 79 - 27

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitätsstr. 73
50931 Köln
www.kzbv.de

Die KZBV vertritt die Interessen der knapp 55.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Medizinische-Therapien-darf-man-nicht-versteigern-ps_20380.html