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20.11.2006 - dvb-Presseservice

Mehr Förderung für die Basisrente

Die R+V-BasisRente (Rürup-Rente) wird noch attraktiver: Die Beiträge sollen künftig vom ersten Euro an als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sein - und das auch rückwirkend für 2006. So sieht es das Jahressteuergesetz 2007 vor, das bis Ende des Jahres verabschiedet werden soll. Bislang waren Beiträge zur Basisrente aufgrund der so genannten Günstigerprüfung bei Selbständigen meist erst ab einem Beitrag von 4.305 Euro steuerlich relevant. Der Anteil der Beiträge, der steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt gemäß dem Alterseinkünftegesetz kontinuierlich von 62 Prozent im Jahr 2006 bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.

Attraktiv für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende

Die R+V-BasisRente bietet eine lebenslang garantierte Rente. Der hohe Sonderausgabenabzug macht das Produkt insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende attraktiv. Auch ältere Berufstätige, die kurz vor der Rente stehen, profitieren, denn sie unterliegen einem relativ geringen Besteuerungsanteil der Rente und sichern sich damit langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs. Ein weiterer Vorteil der R+V-BasisRente: Das angesparte Kapital genießt besonderen Schutz. Es ist sicher vor Pfändung im Falle einer Insolvenz und wird im Rahmen von Hartz IV nicht als Vermögen angerechnet.

Hintergrund zur Basisrente

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Rentner müssen demnach künftig Steuern auf ihre Rente zahlen - die Nettorente sinkt. Der Staat fördert im Gegenzug den Aufbau einer privaten Kapital gedeckten Altersvorsorge. Dazu können die Beiträge zu Basisrentenverträgen ebenso wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.



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