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14.10.2010 - dvb-Presseservice

Mehr Geld aus gekündigter Lebensversicherung

Vor Silvester dem Versicherer schreiben

Verbraucher, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung in den Jahren 2005, 2006 oder 2007 gekündigt haben, können möglicherweise bei ihrem früheren Versicherer noch einmal die Hand aufhalten. „Wer den Mindestrückkaufswert nach der Kündigung nicht rausbekommen hat“, erläutert Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), „kann den noch bis Jahresende beanspruchen.“

Der Mindestrückkaufswert liegt knapp bei der Hälfte der eingezahlten Beiträge. Ansprüche aus den Verträgen der genannten Kündigungsjahrgänge können nur noch bis Ende 2010 gestellt werden, sonst verfallen sie. Das hat sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 208/09) und dem geänderten gesetzlichen Verjährungsrecht so ergeben. In Zukunft beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am Ende des Jahres, in dem der Vertrag abgewickelt worden ist.

Damit Verbraucher möglichst einfach ihr Recht wahrnehmen können, hat der BdV für diesen Zweck einen speziellen Musterbrief entworfen. Er kann von der Internetseite unter www.bundderversicherten.de heruntergeladen werden (Versicherungs-Info/Leben/Mindestrückkaufswert Kapitallebensversicherungen anklicken).

Viele Versicherer haben bei der Vertragsbeendigung korrekt abgerechnet, so dass sich Verbraucher gut überlegen sollten, zu klagen, falls sich die Assekuranz querstellt. Lilo Blunck: „Da stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand im Vergleich zum Ergebnis lohnt.“



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