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19.11.2007 - dvb-Presseservice

Mehr Prävention in der Arbeitswelt - Arbeitsminister verabreden gemeinsame Arbeitsschutzziele von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben auf ihrer 84. Konferenz (ASMK) in Berlin erstmals nationale Arbeitsschutzziele für den Zeitraum 2008 bis 2012 beschlossen. Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie wollen Bund, Länder und Unfallversicherungsträger verstärkte Anstrengungen unternehmen, um die Schwere und die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland zu reduzieren. Weitere Schwerpunkte der Strategie sollen die Reduzierung von Muskel- und Skelett-Belastungen und -Erkrankungen sowie die Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen sein. Die Sozialpartner wurden an der Entwicklung dieser Arbeitsschutzziele maßgeblich beteiligt; zudem wurden Krankenkassen, Berufsverbände und die Wissenschaft einbezogen.

Bei der Umsetzung dieser Ziele soll der zunehmend von Arbeitnehmern beklagte Einfluss psychischer Fehlbelastungen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Termin- und Leistungsdruck. Der Fokus wird auf eine systematische Wahrnehmung des Arbeitsschutzes unter Einbeziehung der Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben gelegt.

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind ein sozialpolitisches und wirtschaftliches Gebot, betonte die ASMK. Angesichts der drängenden demografischen Probleme sei Arbeitsschutz eine wichtige Voraussetzung für Beschäftigungsfähigkeit. 74 Prozent der Beschäftigten halten laut einer Befragung der Initiative für eine Neue Qualität der Arbeit (INQA) Sicherheit und Gesundheitsschutz für einen wichtigen Aspekt guter Arbeit. Zugleich identifizieren sich Beschäftigte bei guten Arbeitsbedingungen in besonderer Weise mit ihrer Arbeit. Sie sind dann motiviert, innovativ und leistungsbereit und tragen so in besonderer Weise zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bei.

Um die Arbeitsschutzziele zu erreichen, muss die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie in die Betriebe hinein wirken. Dies kann nur mit weiterer aktiver Unterstützung der Sozialpartner gelingen. Die ASMK bekräftigte daher die Notwendigkeit einer beratenden Mitgliedschaft in der künftigen Nationalen Arbeitsschutzkonferenz. Da arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen erhebliche Kosten im Gesundheitswesen verursachen, ist auch eine engere Zusammenarbeit mit der Krankenversicherung vorgesehen.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie soll gesetzlich abgesichert werden. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) wird im Rahmen der geplanten Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung dazu die notwendigen Gesetzesänderungen vorlegen.

Wie notwenig verstärkte Anstrengungen und eine Bündelung der Präventionsaktivitäten sind, ist durch Zahlen belegbar: Arbeitsunfälle verursachen einerseits menschliches Leid, andererseits hohe betriebliche und gesellschaftliche Kosten. Die finanziellen Aufwendungen in Folge von Arbeitsunfällen summieren sich bundesweit auf Milliardenbeträge (2005 rund 4,7 Milliarden Euro im gewerblichen Bereich). Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall bedeutet einen durchschnittlichen Aufwand von knapp 4.000 Euro.

Auf Muskel-Skelett-Erkrankungen entfielen im Jahr 2005 knapp 100 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage; das ist fast ein Viertel der Ausfallzeiten insgesamt. Entsprechend hoch sind die betriebs- und volkswirtschaftlichen Einbußen. Im Jahr 2005 schieden fast 30.000 Menschen wegen solcher Erkrankungen vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus, das ist fast ein Fünftel aller gesundheitlich begründeten Frühverrentungen.

Eine Vielzahl von Beschäftigten ist Hautgefährdungen ausgesetzt. In 9.175 Fällen registrierten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im vergangenen Jahr erstmals eine beruflich bedingte Hauterkrankung. Dies betrifft vor allem die Bereiche Gesundheit, Nahrungs- und Genussmittel, Bau, Metall und Handel. Angesichts der oftmals gravierenden beruflichen und ökonomischen Auswirkungen für erkrankte Betroffene kommt der Prävention von Hauterkrankungen eine hohe Priorität zu. Die Folgekosten sind erheblich (geschätzte volkswirtschaftliche Kosten 2004: 1,25 Milliarden Euro). 



Herr Stefan Boltz
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