Mietsachschaden durch Katzenurin - Ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung eines Mieters von Wohnräumen, dem das Halten einer Mehrzahl von Katzen grundsätzlich gestattet ist, ist nicht eintrittspflichtig, wenn es durch Katzenurin zu einer erheblichen Substanzschädigung der Mietsache kommt. ...

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