Mikro-Chips für tierische Urlauber seit 3. Juli 2011 innerhalb der EU Pflicht.
Frankfurt, den 14. Juli 2011. Wer mit seinem Hund oder seiner Katze ins europäische Ausland reisen will, muss seit dem 3. Juli 2011 frühzeitig Vorbereitungen treffen. Denn nur Tiere, die mit einem Mikro-Chip gekennzeichnet sind, dürfen innerhalb der EU mitreisen. Eine Tätowierung wird bei einer möglichen Kontrolle nicht mehr ohne weiteres akzeptiert und kann an der Grenze zu Problemen führen. Außerdem müssen die Tiere gegen Tollwut geimpft sein und über einen EU-Heimtierpass verfügen.
Mit dem Mikro-Chip soll verhindert werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten. Der Nutzen eines solchen Implantats geht jedoch weit darüber hinaus. Bei
gechippten und registrierten Tieren lässt sich der Besitzer schnell und unkompliziert ausfindig machen. Nicht nur auf Reisen empfiehlt sich das elektronische Kennzeichen. Auch in heimischen Gefilden
kann sich der Chip als nützlich erweisen.
Wer kennt das nicht: Der Hund ist entlaufen und seit drei Tagen nicht nach Hause zurückgekehrt. Die Sorge steigt: Ist ihm etwas passiert? Wurde er vielleicht angefahren? Die Erfolgsaussicht, das
Tier mit Plakaten an Bäumen und Handzetteln wieder zu finden, ist gering. Auch umgekehrt ist guter Rat oft teuer: Wer etwa eine Katze mit dem Auto angefahren hat, den führt sein erster Weg vermutlich
zum Tierarzt. Doch was dann? Wem gehört das Tier und wer bezahlt die Behandlungskosten? Mikro-Chip + Registrierung: So finden Tiere leicht ihren Weg zu den Besitzern zurück Haben die Besitzer dem Tier einen Mikrochip implantieren lassen und es in einer zentralen Datenbank registriert, ist es für den Tierarzt kein Problem, herauszufinden, wem das Tier gehört. Mit einem
Scanner lassen sich die Daten jederzeit auslesen. „Eine Registrierung ist etwa bei Europas größtem Haustierzentralregister TASSO unter www.tasso.net möglich",
weiß Tierarzt Dr. Wilfried Tiegs. Hiermit könne die auf dem Chip gespeicherte Nummer mit Name und Anschrift der Besitzer in Verbindung gebracht werden. Die Tierkrankenversicherung deckt zum Beispiel die Behandlungskosten, sollte sich das Tier verletzen und übernimmt die Kosten für obligatorische Impfungen wie etwa gegen Tollwut. Mit Mikro-Chip,
Registrierung und Tierkrankenversicherung sind Haustier und Besitzer bestens geschützt – und können nicht nur der anstehenden Urlaubssaison sorgenfrei entgegenblicken.
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Frau Beatrix Höbner
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Spanien, Italien und Frankreich. Der Hauptsitz der Gruppe befindet sich im Schweizerischen St. Gallen. Die Helvetia ist im Leben-, Schaden- und Rückversicherungsgeschäft aktiv und erbringt mit rund 4.900 Mitarbeitenden Dienstleistungen für mehr als zwei Millionen Kunden. Bei einem Geschäftsvolumen
von 6,7 Milliarden Schweizer Franken erzielte die Helvetia im Geschäftsjahr 2010 einen Reingewinn von 341,5 Millionen Schweizer Franken. In der Schweiz zählt die Helvetia zu den sechs führenden Schweizer Versicherungsgesellschaften. Die Namenaktien der Helvetia Holding gehören zum Swiss Performance
Index (SPI) und werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange unter dem Kürzel HELN gehandelt.
In Deutschland betreut die Helvetia mit rund 720 Mitarbeitenden rund eine Million Kunden und ist in allen Sparten des Lebens- und Schaden-Unfallgeschäftes tätig.
Seit dem 3. Juli benötigen Hunde und Katze, die bei einer Reise ins europäische Ausland mitgenommen werden, neben EU-Heimtierausweis und Tollwutschutzimpfung einen Mikro-Chip. Mit einem erfahrenen Tierarzt geht die Implantation schnell und schmerzfrei über die Bühne.