Anzeige
11.11.2008 - dvb-Presseservice

Minijobber: Victoria ermöglicht neue Altersvorsorge

Düsseldorf, November 2008. Wer einen Minijob hat, muss auf eine zusätzliche Altersvorsorge nicht verzichten. Die neue „minijobrente“ der Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, bietet eine innovative Form der betrieblichen Altersversorgung: Der Arbeitnehmer investiert zusätzliche Arbeitszeit und erhält im Gegenzug eine Rentenzahlung im Alter.

Als Minijobber gilt jeder geringfügig Beschäftigte, der nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. In Deutschland trifft das auf rund sieben Millionen Menschen zu, die beispielsweise im Handwerk, in Pflegeeinrichtungen oder in der Gastronomie tätig sind. Bei mehr als drei Millionen von ihnen ist das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt. Sie können von der neuen „minijobrente“ profitieren. Diese hat die Victoria in Zusammenarbeit mit dem Verein „minijobrente e. V.“ aus Würzburg entwickelt. Das gemeinsame Ziel ist es, geringfügig Beschäftigten den Zugang zu einer staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung oder zu einer zulagengeförderten privaten Altersvorsorge zu ermöglichen. Auch so genannte Midjobber, also Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst zwischen 400 und 800 Euro, können die Vorteile der „minijobrente“ nutzen.

Zeit für mehr Rente – ein Konzept, das sich rechnet

Für die „minijobrente“ arbeitet der Beschäftigte länger, in der Regel zwei oder drei Stunden pro Woche. Der Arbeitgeber vergütet die Mehrarbeit, indem er Beiträge für die „minijobrente“ zahlt, normalerweise 80 bis 120 Euro pro Monat. Der Arbeitgeber wird passives Mitglied des Vereins „minijobrente“; somit können die zugrunde gelegten kollektiven Bedingungen der Versorgung ab dem ersten Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Der Beitrag fließt in eine Pensions- oder Unterstützungskasse. „Sowohl der Beschäftigte als auch sein Arbeitgeber haben dadurch Vorteile“, erläutert Frank Neuroth, Vorstandsmitglied der Victoria Lebensversicherung AG. Der Arbeitnehmer baut sich eine eigene Altersversorgung auf, und das nur durch die Investition von Arbeitszeit. „Sein Monatslohn verringert sich dadurch nicht, und der Status des geringfügig Beschäftigen bleibt erhalten“, erklärt Neuroth. Der Arbeitgeber profitiert, weil die Beiträge zur „minijobrente“ steuer- und sozialabgabenfrei sind und der Mitarbeiter die Mehrstunden für die Kapazitätsplanung zur Verfügung stellt. Frank Neuroth: „Die Kosten je Arbeitsstunde sinken, und trotzdem steigt die Produktivität. Zudem stärkt der Arbeitgeber sein soziales Profil.“

Auch Minijobber können riestern

Zum System der „minijobrente“ gehört es auch, den Arbeitnehmer über die gesetzlichen Vorsorgemöglichkeiten zu informieren. Wenn er einen geringen monatlichen Beitrag zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat er Anspruch auf erhöhte und zusätzliche Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum anderen ergibt sich für den Minijobber ein unmittelbarer Anspruch auf die staatliche Zulagenförderung. Somit steht ihm die Möglichkeit der FörderRente offen, die so genannte Riester-Rente. Der Vorteil: Die Förderung beträgt 154 Euro pro Jahr. Darüber hinaus zahlt der Staat bis zu 300 Euro für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.



Herr Jens Buchkremer
Tel.: 0211 / 4937 3012
E-Mail: jens.buchkremer@ergo.de

Victoria Versicherungs-AG
Victoriaplatz 1
40198 Düsseldorf
www.victoria.de