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19.06.2006 - dvb-Presseservice

Minijobs: Alle Änderungen erläutert Haufe-Broschüre geht ins Detail

Am 16. Juni hat der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Mit diesem Gesetz  werden die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht. Damit erhöht der Gesetzgeber die Pauschalabgabe für die Minijobber von 25 auf 30 Prozent; und zwar steigt die Abgabe um drei Prozent in der Rentenversicherung und um zwei Prozent in der Krankenversicherung. Für minijob-intensive Branchen wie etwa Gebäudereinigung, Gastronomie und Verkehrsgewerbe, kann diese Erhöhung durchaus eine Kostenfalle sein.

Insgesamt kostet den Arbeitgeber sein Minijobber so jeden Monat 520 Euro (400 Euro Arbeitsentgelt plus 120 Euro Pauschalbeträge und Steuern) statt bisher 500 Euro. Das ergibt eine effektive Mehrbelastung bezogen auf die Pauschalabgaben von 20 Prozent oder aber auf die monatlichen Gesamtkosten für diesen Arbeitnehmer von immerhin 4 Prozent.

Wie Chefs diesen Abgaben durchaus entgehen können und was es aber an erheblichen juristischen Fallstricken bei der Umstellung des Minijob-Arbeitsverhältnisses geben kann, lesen Arbeitgeber in einer detaillierten Infobroschüre von Haufe. Unter:

www.haufe.de/minijob

steht die Broschüre zum kostenlosen Download bereit. Detailliert, praxisnah mit plausiblen Rechenbeispielen und allgemein verständlich geben die Haufe-Lohnexperten wertvolle Tipps für den Arbeitgeber.

Wie Chefs etwa ihre Minijobber in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse („Gleitzone“) wechseln lassen und so die Abgaben senken.

Ob es sich lohnt, die Mitarbeiter als „kurzfristig Beschäftigte“ einzustellen. Diese Jobs sind unter bestimmten Voraussetzungen absolut beitragsfrei zur Sozialversicherung. Jedoch hat der Gesetzgeber diesen Königsweg deutlich eingeschränkt und es gibt nur wenige potenzielle Arbeitnehmer, die in dieses Raster passen. Welche das sind, und was genau dabei zu beachten ist, dass diese Arbeitsverhältnisse rechtssicher gestaltet sind – auch das lesen Arbeitgeber in der Haufe Infobroschüre.

Außerdem bietet das praxisnahe Heft jede Menge Tipps zu grundlegenden Gestaltungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen, Rechenbeispiele zur Abwälzung der Lohnsteuer, Rechenformeln für die Gleitzone und Hinweise zu Ausnahmeregeln, die etwa bei Rentnern und Altersteilzeitbeschäftigten zutreffen.

Fazit: eine Pflichtlektüre für Arbeitgeber die bereits Minijobber einsetzen oder dies beabsichtigen.

Hinweis an die Redaktionen: Medienvertreter können die Infobroschüre Haufe Mini-Job Guide auch als Printversion bei der Pressestelle der Haufe Mediengruppe anfordern.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Tanja Eckenstein
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