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24.08.2006 - dvb-Presseservice

Missbrauch von Diensthandys

ARAG Experten warnen Arbeitnehmer vor der überzogenen privaten Nutzung ihrer Diensthandys. Dadurch könnten sie unter Umständen ihren Job verlieren. In einem konkreten Fall stellte sich nach einer Prüfung der Telefonrechung heraus, dass ein Außendienstmitarbeiter sein Diensthandy fast ausschließlich privat genutzt hatte. Der Chef sollte in vier Monaten rund 1.700 Euro zahlen. Doch stattdessen kündigte er der Quasselstrippe. Dagegen wehrte sich der Mitarbeiter, denn erstens habe er keine Abmahnung bekommen und zweitens sei die private Nutzung nicht ausdrücklich verboten gewesen. Doch die Richter waren der Ansicht, er hätte die Nutzung in erheblichem Maße überschritten und sich damit vertragswidrig verhalten. Die Privatnutzung ginge über das erlaubte Maß deutlich und für den Mitarbeiter auch zweifelsfrei erkennbar hinaus. Daher war auch die Kündigung in Ordnung. Es gebe Extremfälle, in denen der Mißbrauch eines zu dienstlichen Zwecken überlassenen Mobiltelefons für Privatgespräche eine Kündigung auch vor Ausspruch einer Abmahnung sozial rechtfertigen könne (LAG Frankfurt, AZ: 5 Sa 1299/04).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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