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18.03.2011 - dvb-Presseservice

Mit Sammelklagen einfacher zum Recht

Kollektiver Rechtsschutz in der EU

Will ein Verbraucher sein Recht vor Gericht durchsetzen, muss er selbst aktiv werden. Einfacher wäre es, wenn eine Verbraucherschutzorganisation für ihn klagen würde. Das ist in Deutschland nicht möglich, wenn es um Rechte einzelner geht. Nun beschäftigt sich auch die Europäische Kommission mit einheitlichen Grundsätzen zum kollektiven Rechtsschutz in der EU. Hartmuth Wrocklage, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV): „Es muss den Verbrauchern so einfach wie möglich gemacht werden, ihre Rechte durchzusetzen. Ein hilfreiches Mittel sind Sammelklagen.“

Bei Sammelklagen wendet sich eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere Beklagte. Von dem Ausgang des Rechtsstreits können so viele Verbraucher profitieren. Die Gerichte werden zudem entlastet, weil sie sich nur mit einem Verfahren beschäftigen müssen.

Hartmuth Wrocklage: „Ist der Streitwert nur gering, wird sich ein Geschädigter genau überlegen, ob er das Kostenrisiko eines Prozesses eingehen will. Häufig wird er zu der Entscheidung kommen, es zu lassen.“ Denn oftmals übersteigen die Kosten für das Gerichtsverfahren den Schaden deutlich, sodass er letztlich auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Schließt sich der Betroffene einer Sammelklage an, minimiert sich sein Risiko. Der BdV-Vorstandsvorsitzende: „Wir fordern deshalb die Möglichkeit, dass Verbraucherorganisationen wie der Bund der Versicherten durch Sammelklagen die Ansprüche der Verbraucher durchsetzen können. Ich unterstütze damit ausdrücklich die Position von Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.“

Eine Sammelklage hat überdies den Vorteil, dass die Beweislast erleichtert wird. Oft genügen viele gleiche Fälle als Beweis, sodass ein aufwendiges Gutachten nicht unbedingt erforderlich ist.



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