Pflicht zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer der chemischen Industrie
Der Lebensversicherer Swiss Life reagiert auf die tarifvertraglichen Änderungen durch den Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Danach erhalten Arbeitnehmer seit 1.1.2006 bei einem Neuabschluss statt vermögenswirksamer Leistungen (VWL) einen so genannten Entgeltumwandlungsgrundbetrag zur Altersversorgung. Mit Swiss Life TEA realisiert das Versicherungsunternehmen dafür eine Speziallösung. Das Konzept steht den 600.000 Beschäftigten der chemischen Industrie offen und erfüllt alle Anforderungen des Tarifvertrags über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA).
Frau Karin Stadler
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Swiss Life
Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt
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Deutschland
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Swiss Life zählt heute zu den führenden ausländischen Versicherern auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen ist unabhängiger Anbieter für innovative Versicherungsprodukte und Dienstleistungen in den Bereichen Vorsorge und Sicherheit. Das breite Produktangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch
an Geschäftskunden. Im Privatkundensegment bringt Swiss Life langjährige Erfahrung unter anderem in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie in der Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ein. Für Geschäftskunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte
Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Mehr als 50.000 namhafte Unternehmen aus den verschiedensten Branchen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life. Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für
Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Manfred Behrens, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 850 Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 32 Außenstellen gewährleistet Swiss Life
ein flächendeckendes Servicenetz. Der Hauptvertrieb erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern.