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16.01.2006 - dvb-Presseservice

Mit Unverständnis nehmen die Spitzenverbände der Krankenkassen die gestrige Stellungnahme des Sprechers des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, zur Kenntnis

Bei den „Meldungen“, von denen Herr Vater in der gestrigen Presseerklärung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) spricht, handelt es sich um eine umfassende und fundierte Stellungnahme der Spitzenverbände der Krankenkassen für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Bei dem Lesen der Erklärung drängt sich der Eindruck auf, dass das Bundesgesundheitsministerium nicht damit einverstanden ist, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen in der vom Gesundheitsausschuss des Bundestages angeforderten Stellungnahme offen, ehrlich und deutlich ihre Einschätzung der Sachlage darlegen. Behauptungen, dass die Kassen nicht willens oder in der Lage seien, die Festbetragsregelungen korrekt umzusetzen, sind schlichtweg falsch. Die Festbetragsberechnungen der Spitzenverbände haben bisher auch vor den höchsten Gerichten stets bestanden.

Anhörungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages haben unter anderem die Aufgabe, Schwachstellen und Mängel an Gesetzen rechtzeitig zu erkennen, um Schaden abzuwenden. Auf die Mängel und deren Folgen im „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung“ für die 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland haben die Spitzenverbände ebenso hingewiesen, wie auf die verschiedenen positiven Teile des Gesetzentwurfes.

Unwahrheiten und haltlose Vorwürfe sind als Mittel zur Durchsetzung eines mit schweren Mängeln behafteten Gesetzentwurfes nicht akzeptabel. Die gesetzlichen Krankenkassen werden sich nicht davon abhalten lassen, vor Gefahren für die Arzneimittelversorgung von Schwerkranken zu warnen, die durch bestimmte Regelungen im Gesetzentwurf angelegt sind. Auch künftig werden die Kassen dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages offen und klar ihre Einschätzung des Gesetzentwurfes darlegen, ob es nun dem BMG passt oder nicht. Die Kassen fordern daher das BMG auf, sich sachlich mit den ernsthaften Warnungen der Kassen auseinander zu setzen. So war es zwischen der Gesundheitsministerin und den führenden Vertretern der Spitzenverbände vereinbart.

Offenbar sind dem Pressesprecher des BMG die Wirkungen des Gesetzentwurfes nicht bekannt. Deshalb ist es notwendig, noch einmal auf die Fakten hinzuweisen:

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen im Bereich der Festbeträge führen dazu, dass mit dem Inkrafttreten nur noch 45 % aller Verordnungen zum Festbetrag erhältlich sind. Dabei werden die Erstattungsgrenzen gesenkt und Aufzahlungsbeträge durch die neuen gesetzlichen Vorgaben auf die Patienten zukommen. Im Ergebnis wird eine Vielzahl von für die Versorgung notwendigen Darreichungsformen und Wirkstoffen zum Festbetrag nicht mehr aufzahlungsfrei erhältlich sein. Alle Patienten, die aber genau diese Darreichungsformen oder Wirkstoffe benötigen, werden die festbetragsbedingte Aufzahlung leisten müssen. Ausweichmöglichkeiten oder Befreiungsmöglichkeiten wie bei der „normalen“ Zuzahlung bestehen bei der festbetragsbedingten Aufzahlung nicht.

Zur Lösung dieses Versorgungsproblems sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Krankenkassen und Hersteller über Rabattverträge eine ausreichende medizinische Versorgung zum Festbetrag sichern. Auf diese Möglichkeit spielt der BMG Pressesprecher an, wenn er davon spricht, dass „In Problemfällen Arzneimittelpreise vereinbart werden [können], die von den Festbeträgen abweichen.“ Dieser gesetzlich vorgesehene „Lösungsweg“ bedeutet jedoch im Kern, dass die Krankenkassen mit den pharmazeutischen Unternehmen über freiwillig abzuschließende Rabattverträge Preissenkungen vereinbaren sollen, die über die Festbeträge nicht erreicht werden können. Dass Hersteller hierzu bereit sein werden, widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung. Es wäre genau so wahrscheinlich wie die Rabattvereinbarung mit einem Heizölhändler, Öl statt für 60 Cent Pro Liter plötzlich freiwillig für 30 Cent zu liefern. 

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com



Pressesprechen
Herr Joachim Odenbach
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