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24.01.2007 - dvb-Presseservice

Mit betrieblicher Altersversorgung die Renten-lücke schließen

Beschäftigte der katholischen Kirche in Bayern profitieren vom Rahmenabkommen mit der Versicherungskammer Bayern

München. Seit Herbst 2006 besteht zwischen der Versicherungskammer Bayern und der katholischen Kirche in Bayern ein Rahmenabkommen zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Zwei Durchführungswege werden angeboten: die Unterstützungskasse und die Versicherungskammer Bayern Pensionskasse.

Die Vorteile der Entgeltumwandlung liegen auf der Hand: Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgungskasse gehen zurück - diese finanzielle Lücke kann durch die bAV verringert werden. Zudem sparen die Arbeitnehmer dadurch Steuern und Sozialabgaben.

Weitere Vorteile der bAV: Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung besteht auch für die Beschäftigten der katholischen Kirche - mit Zustimmung des Dienstgebers können aber auch höhere Beträge steuerlich gefördert umgewandelt werden. Durch den Abschluss des Rahmenabkommens mit der katholischen Kirche in Bayern sind günstige Gruppentarife vereinbart, und in der Regel findet keine Gesundheitsprüfung statt. Ist der Beschäftigte krankenversicherungspflichtig, erhält er von seinem Dienstgeber einen Zuschuss von 13 Prozent des umgewandelten Betrags.

Und auch die Arbeitgeber profitieren. Sie sparen Lohnnebenkosten, nach derzeitiger Rechtslage bis mindestens Ende des Jahres 2008.



Unternehmenskommunikation/ Kranken- und Reiseversicherung
Frau Claudia Scheerer
Tel.: 089 / 2160-8651
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Versicherungskammer Bayern
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