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18.06.2008 - dvb-Presseservice

Mit dem Mietwagen in der Europäischen Union sicher unterwegs

Mallorca-Police nicht nur für „Malle“

In welchem Land der Europäischen Union Sie auch ein Auto mieten, eine „Mallorca-Police“ sollten Sie immer im Gepäck haben. Denn sonst sind Sie meist unterversichert auf Achse. Die Versicherung mit dem Namen der berühmten balearischen Insel gleicht Regulierungslücken aus. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), empfiehlt: „Die sollte jeder Auslandsurlauber haben, wenn er sich im Gastland mit einem Mietwagen bewegt.“

Mietwagen im Ausland sind meistens nur mit einer geringen Summe haftpflichtversichert. Die reicht bei größeren Schäden selten aus. Den Rest müsste der Tourist aus eigener Tasche bezahlen. In diesem Fall springt die Mallorca-Police ein.

Lilo Blunck: „Übrigens, müssen Sie diese Police nicht unbedingt neu abschließen. In vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen für das eigene Auto ist sie bereits enthalten. Fragen Sie vor Urlaubsantritt nach. Haben Sie keine, wenden Sie sich entweder an Ihren Versicherer oder an einen Automobilclub.“

Die Mallorca-Police ist nicht an den Versicherungsnehmer gebunden. Sie gilt auch für Ehepartner und Lebensgefährten. Sie läuft über eine Mietdauer von höchstens einem Monat. Im Falle eines Schadens muss zunächst der Versicherer des Mietwagens seinen Teil leisten. Besteht dann noch eine Lücke, springen deutsche Kfz-Versicherer ein. Allerdings ziehen die bisweilen Grenzen: Gute Gesellschaften bieten die gleiche Versicherungssumme wie beim eigenen Fahrzeug. Andere Angebote orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen für Deutschland – liegen also deutlich niedriger.

„Achten Sie bei der Mallorca-Police darauf, dass diese sich meistens auf einen Pkw bezieht, aber ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug nicht berücksichtigt“, mahnt die BdV-Chefin. Besonders aufmerksam sein sollten Firmenfahrzeugnutzer. Deren Autos sind über die Unternehmen versichert. Damit steht ihnen persönlich der Schutz der Mallorca-Police über die Haftpflicht des Fahrzeuges nicht zur Verfügung. Die müssen einen eigenen Vertrag haben. Oder die Firma trifft mit dem Versicherer eine Zusatzvereinbarung, so dass der Mitarbeiter ebenfalls von der bestehenden Mallorca-Police profitieren kann.



Frau Lilo Blunck
Vorsitzende des Vorstands, geschäftsführende
E-Mail: presse@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
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