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22.04.2008 - dvb-Presseservice

Mitarbeiterbeteiligung: GDV fordert Vorrang für die Altersvorsorge

Anlässlich des heute vorgestellten Konzepts zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung spricht sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für eine klare Priorisierung zu Gunsten der Altersvorsorge aus. Der Vorschlag schwächt dagegen durch steuer- und sozialabgabenrechtliche Bevorzugung der Mitarbeiterbeteiligung den Ausbau der Altersvorsorge, kritisiert der GDV. Anstelle von Kapitalbeteiligungsmodellen wären Gewinnbeteiligungsmodelle geeigneter. Als flexible Entlohnungsformen fördern sie nicht nur die Identifikation mit dem eigenen Unternehmen, sondern ermöglichen auch die Verwendung der zusätzlichen Mittel zu Gunsten der privaten oder betrieblichen Altersversorgung.

Der GDV weist auf das Doppelrisiko der Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitgeber hin: In wirtschaftlichen Krisen wird sowohl der Arbeitsplatz als auch das angesparte Vermögen gefährdet. Das alternativ angebotene Konzept von Branchenfonds lässt dagegen nicht aufzulösende Interessenkonflikte entstehen, wenn sich der Arbeitnehmer über diese Beteiligungsform nicht nur an seinem Arbeitgeber, sondern gleichzeitig auch an den Konkurrenzunternehmen beteiligt.



Herr Dr. Peter Schwark
Leiter Presse und Information
Tel.: 030 20205110
E-Mail: p.schwark@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Friedrichstr. 191
10117 Berlin
http://www.gdv.de