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13.02.2007 - dvb-Presseservice

Mofa- und Rollerfahrer aufgepasst!

Ab 01. März ist “Grün” Trumpf!

Am 01.03.2007 beginnt das neue Versicherungsjahr. “Dann verlieren die blauen Versicherungskennzeichen – auch kleines Kennzeichen genannt – ihre Gültigkeit“, so Jürgen Schmelzer vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV). Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds, Mokicks und Microcars: Altes Kennzeichen abschrauben und neues grünes Nummernschild dran montieren! Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Gleiches gilt übrigens auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle. “Wer nach dem 01. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss im Falle eines Unfalls die Unfallkosten aus der eigenen Tasche bezahlen“, warnt Schmelzer. Außerdem ist das Fahren ohne gültiges Kennzeichen strafbar. Die Kennzeichen gelten für ein Jahr. Zusätzlichen Schutz gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped bietet eine Teilkaskoversicherung. Wer erst später in die Saison starten will, zahlt entsprechend weniger. Und noch einen Tipp möchte Schmelzer den Jugendlichen und Eltern mit auf den Weg geben: “Das Unfallrisiko ist bei diesen Zweirädern doppelt so hoch wie bei normalen Krafträdern. Deshalb auch tagsüber das Licht eingeschaltet lassen und nur mit aufgezogenem Helm fahren”. Und zu guter Letzt: Finger weg von Manipulationen am Fahrzeug. Wer Umbaumaßnahmen an seinem Fahrzeug vornimmt, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, riskiert seinen Versicherungsschutz www.bgv.de



Unternehmenskommunikation
Herr Hans-Christian Schmidt
Tel.: (0721) 660-46 14
Fax: (0721) 660-19-46 14
E-Mail: schmidt.hans-christian@bgv.de

BGV - Badische Versicherungen
Durlacher Allee 56
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Deutschland
www.bgv.de

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