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01.11.2006 - dvb-Presseservice

Mogelpackung des Jahres: Kassenverbände führen Gesundheitspolitiker hinters Licht

“Die am 1. November in Kraft tretenden neuen Zuzahlungsbefreiungen für preiswerte Arzneimittel sind die Mogelpackung des Jahres.“ Dies erklärte der Erste Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, Hermann Hofmann, am Dienstag in Berlin. Befreit werden können nämlich unter anderem Blutdrucksenker, bestimmte Magenmittel und Medikamente gegen Asthma – also primär Medikamente, die zur Behandlung chronischer Krankheiten eingesetzt werden. „Was die Kassen als finanzielle Entlastung Ihrer Versicherten preisen, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als bloßer Marketing-Gag“, kritisiert Hofmann. Chronisch kranke Menschen sind nämlich in der Regel aufgrund bestehender Überforderungsklauseln ohnehin von der Zuzahlung befreit. Die von den Spitzenverbänden veröffentlichten Meldungen über die Zahl der Menschen, die von der neuen Regelung profitieren, bezeichnete er daher als reine Augenwischerei. „Die Kassenverbände verschweigen nämlich, dass sie selbst aussuchen können, welche Wirkstoffe unter die Zuzahlungsbefreiung fallen. Durch die Bevorzugung von Arzneimitteln für Chroniker setzen sie zwar einen erneuten Preisdruck auf die Hersteller - die ohnehin befreiten Patienten haben aber als eigentlich Betroffene nichts davon.“

Zum Hintergrund: Nach dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) haben die Spitzenverbände der Kassen seit dem 1. Juni die Möglichkeit, Arzneimittel dann von der Zuzahlung freizustellen, wenn deren Preise mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegen. Über die jeweils gültigen Preisabstände und die Wirkstoffgruppen, entscheiden alleine die Spitzenverbände. „Dieses Instrument haben sie jetzt nicht nur maßlos überdehnt, indem sie den Preisabstand zum Festbetrag auf bis zu 50 Prozent angehoben haben, sie nutzen es auch noch für preiswertes Marketing“, erzürnt sich Hofmann.

Der Pro Generika-Geschäftsführer warnte die Gesundheitspolitik davor, sich durch diese Taktik hinters Licht führen zu lassen. Vielmehr solle der Gesetzgeber die Zuzahlungsregelung möglichst noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren ändern. „Wir fordern eine generelle Beschränkung der Zuzahlung auf zehn Prozent.“ Hierbei solle es zwar weiterhin Obergrenzen geben, die Mindestzuzahlung von 5 Euro müsse jedoch entfallen. „Deutschland ist heute ein Niedrigpreisland für Generika“, erklärte Hofmann. Die meisten Generika kosten deutlich weniger als 50 Euro. Statt rein theoretischer Entlastungen würden die Patienten dann in jedem Fall von den günstigen Generika-Preisen in Deutschland profitieren. Das spart den Menschen reales Geld und setzt Anreize für den vermehrten Einsatz preisgünstiger Arzneimittel.“



Erster Geschäftsführer
Herr Hermann Hofmann
Tel.: (030) 2092 4132
Fax: (030) 2092 4323
E-Mail: info@progenerika.de

Pro Generika e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Deutschland
www.progenerika.de