Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung nach Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs mit EU-Recht vereinbar
Das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland ist mit
europäischem Recht vereinbar. Diese Auffassung vertrat heute der Generalanwalt
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg in der Rechtssache Kattner
Stahlbau GmbH (C-350/07). Das Plädoyer des Generalanwalts gilt als wichtiger
Indikator für die endgültige Entscheidung des Gerichts. In über 90 Prozent aller
Fälle folgen die EuGH-Richter seinen Anträgen.
In Deutschland haben
Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht, ihre Mitarbeiter bei einer
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie
Berufskrankheiten zu versichern. Gegen diese Pflichtmitgliedschaft hatte unter
anderem ein Unternehmer aus Sachsen geklagt. Er sieht darin einen Verstoß gegen
die europäische Dienstleistungsfreiheit und das europäische Wettbewerbsrecht.
Dieser Auffassung schloss sich Generalanwalt Mazák nicht an.
Dr. Joachim
Breuer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV), begrüßte das Plädoyer des Generalanwalts: "Dies ist
eine weitere wichtige Stimme, die für die Vereinbarkeit des Monopols mit
europäischem Recht spricht." Auch die EU-Kommission hält das Monopol in ihrer
Stellungnahme für unbedenklich. Auf nationaler Ebene hatte das
Bundessozialgericht die Pflichtmitgliedschaft bei Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen mehrfach bestätigt. "Wir erwarten das endgültige Urteil des EuGH
daher mit Spannung." Ein positives Urteil biete die Chance, dass die "politisch
motivierte Kampagne" gegen die Unfallversicherung zu einem Ende komme. Nach
Angaben des Gerichtshofs wird die Entscheidung Anfang 2009
fallen.
Hintergrund
Die Frage, ob das Monopol der gesetzlichen
Unfallversicherung mit europäischem Recht vereinbar ist, wurde dem EuGH im Juli
2007 vom Landessozialgericht Sachsen zur Entscheidung vorgelegt. Der Kläger
wollte so die Öffnung der gesetzlichen Unfallversicherung für den Wettbewerb
erzwingen. Abgesehen von der rechtlichen Seite wäre Wettbewerb in der
gesetzlichen Unfallversicherung - oder gar eine mögliche Privatisierung - auch
aus ökonomischen Gründen ein gravierender Fehler", erklärt Dr. Joachim Breuer.
Der DGUV-Hauptgeschäftsführer führt als Grund an, dass private Versicherer hohe
Kosten für das Marketing refinanzieren müssten - "von Gewinnen ganz zu
schweigen". Das würde zwangsläufig steigende Beiträge nach sich
ziehen.
Zudem versicherten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auch
Berufskrankheiten, ein für private Versicherer nur schwer zu kalkulierendes
Risiko wie die Asbest-Fälle in den USA zeigten. "Seit über 100 Jahren stellt die
Unfallversicherung Arbeitgeber von der Haftung für diese Risiken frei", so
Breuer. "Arbeitgeber sollten sich gut überlegen, ob die daraus folgende
Rechtssicherheit und der soziale Frieden so geringe Güter sind, dass sie lieber
weiter für einen fragwürdigen Wettbewerb streiten."
Weitere Argumente für
das Monopol gibt es im Internet unter www.dguv.de.
Herr Stefan Boltz
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