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17.04.2007 - dvb-Presseservice

Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst - Das Urteil im Wortlaut

Das Landgericht Frankfurt Main hat der Kanzlei Hoenig Berlin heute den vollständigen Wortlaut des Urteils vom 7.9.2007 zur Verfügung gestellt.

Ein Sonntag, schönes Wetter, eine beliebte Motorradstrecke – die jährlich ihrer Gefahren wegen Todesopfer fordert -, eine Maschine, die in 7,4 Sekunden auf 200 km/h beschleunigt. Dies alles begünstigt eine Stimmung, die jeder Autofahrer an jedem schönen Wochenende bei zahllosen Motorradfahrern beobachten kann. Hier beherrscht häufig die Technik den Menschen und nicht umgekehrt, zumal die streitgegenständliche Maschine 251 kg wiegt.

So lautet ein Teil der Begründung. An anderer Stelle heißt es:

Danach lässt sich die Betriebsgefahr der Motorradfahrer grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen, so dass die Unfallfolgen schon deshalb als bewusst in Kauf genommen ganz überwiegend nicht auf einen Unfallgegner abgewälzt werden können.

Der Wortlaut der gesamten Entscheidung ist auf www.motorradrecht.de nachzulesen.



Kanzleiführung
Herr Carsten R. Hoenig
Tel.: 030 - 310 14 650
Fax: 030 - 310 14 651
E-Mail: hoenig@kanzlei-hoenig.de

Kanzlei Hoenig Berlin
Paul-Lincke-Ufer 42/43
10999 Berlin
http://www.kanzlei-hoenig.de

Die Kanzlei Hoenig Berlin ist eine Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Motorradrecht.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Motorradfahren-als-Verschulden-gegen-sich-selbst-Das-Urteil-im-Wortlaut-ps_4388.html