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12.09.2007 - dvb-Presseservice

Musterklagen gegen britischen Lebensversicherer "Equitable Life" - Geschätztes Schadensvolumen EUR 150 Mio.

Musterklagen gegen britischen Lebensversicherer "Equitable Life" - Satzungswidrige Überschusspolitik und fragwürdige Aktuarmethoden - Rund 3.000 deutschen Kunden drohen Verjährung ihrer Ansprüche zum Jahresende und Rechtsverlust durch Übertragung ihrer Policen auf eine dritte Gesellschaft - Geschätztes Schadensvolumen EUR 150 Mio.

Berlin, September 2007. "Buy German, earn British" - so lautete ein Werbeslogan der britischen Equitable Life Assurance Society CSC Germany Anfang 2000. In Zeitungsanzeigen wurden die Telefonnummern der deutschen Konkurrenz mit der Aufforderung an Versicherungsnehmer veröffentlicht, dort gezielt nachzufragen, warum die deutschen Anbieter nur die Hälfte der Rendite böten. Was aber nicht in den Anzeigen stand: Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Gesellschaft in schwerer Schieflage und Gegenstand diverser behördlicher Verfahren und Gerichtsverfahren in Großbritannien.

Mehr als sieben Jahre später steht jedoch fest: Die Überschussleistungen der meisten über die ehemalige deutsche Niederlassung der Versicherung abgeschlossenen überschussbeteiligten Verträge mussten aufgrund einer rechtswidrigen Überschusspolitik und fragwürdigen Kalkulationen der verantwortlichen Aktuare gekürzt werden. Dadurch fielen nicht nur laufende Renten und Ablaufleistungen, sondern auch Rückkaufswerte erheblich niedriger aus als es die in Deutschland so massiv geworbenen Versicherungsnehmer bei Abschluss ihrer Verträge erwarten durften. Hierzulande sind rund 3.000 Versicherungsnehmer mit einem geschätzten Schadensvolumen von EUR 150 Mio. betroffen.

TILP führt im Mandantenauftrag Musterklagen durch - Verjährung und Rechtsverlust drohen

Die schwerpunktmäßig auf versicherungsrechtliche Fälle spezialisierte Berliner Niederlassung der Kanzlei TILP Rechtsanwälte vertritt in diesem Fall bereits mehrere Dutzend geschädigte Versicherungsnehmer. Sie wird in Kürze diverse Musterklagen gegen die Equitable Life Assurance Society zunächst vor den Landgerichten Aachen, Dortmund, Fulda, Kassel und Köln einreichen.

Hierzu Rechtsanwalt Markus Weyer: "Zum Zeitpunkt, als die britische Muttergesellschaft bereits wegen ihrer massiven Verpflichtungen aus Mindestrente-Verträgen in deutliche Schieflage geraten ist, wurden hierzulande noch ahnungslose deutsche Versicherungsnehmer quasi zur Auffrischung der Unternehmensbilanzen aggressiv geworben". TILP Rechtsanwälte geht gegen diese sehr unseriöse Geschäftspolitik und die massiven Kürzungen der überschussbeteiligten Policen unserer Mandanten nun gerichtlich vor. Wir verlangen Erfüllung oder Rückabwicklung der Verträge und Schadenersatz.

"Die Aussichten erachten wir als durchaus viel versprechend. Gerichtsurteile und diverse Untersuchungsberichte aus Großbritannien ebenso wie der Abschlussbericht des Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments stärken unsere juristische Position. Nach unserer Auffassung dürften die Ansprüche der Geschädigten wohl zum Jahresende 2007 verjährt sein - sie sollten deshalb sehr rasch handeln" ergänzt Dr. Philip Härle, Leiter der Berliner Niederlassung von TILP Rechtsanwälte.

Der rechtliche Ansatz: Wirbt ein Versicherungsunternehmen mit derartigen Leistungen, obwohl ihm zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt ist, dass es die Leistungen in dieser Höhe aufgrund aktueller Entwicklungen nicht mehr erbringen kann, ist es ihm nach Treu und Glauben verwehrt, die Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers aufgrund dieser Entwicklung herabzusetzen.

"Equitable Life" versucht jetzt offenbar, Versicherungskunden erneut zu übervorteilen

Derzeit beabsichtigt die nach einem "Zwangsvergleich" in Großbritannien inzwischen sanierte "Equitable Life", die geschädigten Versicherungsnehmer offenbar erneut zu übervorteilen. Einer Mitteilung der Gesellschaft aus dem Frühjahr 2007 nach ist geplant, einen Großteil der betroffenen Versicherungsbestände von der "Equitable Life" auf die britische Prudential-Gesellschaft zu übertragen.

Auf diesem Wege will die die Equitable Life anscheinend versuchen, Geschädigte um ihre berechtigten Ansprüche gegen sie zu bringen. "Da die Prudential an den massiven "Equitable Life"-Altlasten kein Interesse haben dürfte, plant sie möglicherweise eine Schuldumschaffung. Daher droht: Die Altgesellschaft "Equitable Life" wäre wegen der Bestandübertragung nicht mehr Schuldner, die Prudential nicht mehr wegen der Schuldumschaffung. Verlierer wären dabei auch die deutschen "Equitable Life"-Kunden", so Rechtsanwalt Markus Weyer.

Die britische Versicherungsaufsicht FSA hat inzwischen einen unabhängigen Gutachter für die Prüfung der geplanten Bestandsübertragung eingesetzt. Im Februar 2008 soll es hierzu auch eine gerichtliche Anhörung vor dem Royal Courts of Justice geben. TILP Rechtsanwälte wird sich auch in Großbritannien für ihre Mandanten nachhaltig gegen die Bestandsübertragung zur Wehr setzen.

Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments: "Tickende Zeitbombe"

Der Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments zum Fall "Equitable Life", der seine Arbeit im Juli 2007 beendete, sprach im Kontext der Mindesrente-Verträge sogar von einer "tickenden Zeitbombe", da ständig zu wenige Rückstellungen für die garantierten Renten gebildet wurden. Auf dem Höhepunkt der Unternehmenskrise betrug die Kapitalunterdeckung des ältesten britischen Versicherungsunternehmens sogar 1,5 Milliarden Britische Pfund.

Das Oberste Gericht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien urteilte am 20.7.2000 einstimmig, dass die Überschusspolitik des Versicherungsunternehmens satzungswidrig war. Im März 2004 wurde der Bericht Penrose in Großbritannien zu diesem Fall veröffentlicht. Darin hieß es im Wesentlichen, dass trotz Feststellung einiger gravierender regulatorischer Mängel bei der Beaufsichtigung des Unternehmens die Hauptschuld dennoch eher bei der Geschäftsführung der "Equitable Life" und nicht bei den Aufsichtsbehörden lag.

Weitere Hintergründe und Informationsangebote zum Schadensfall "Equitable Life" finden Sie unter www.tilp.de.

VERANSTALTUNGSHINWEIS: TILP Rechtsanwälte bietet betroffenen Versicherungsnehmern kostenlose Informationsveranstaltungen in Köln (27.9.), Hamburg (1.10.) und Frankfurt am Main (2.10.) an. Anmeldung unter sekretariat.weyer@tilp.de.



Stephan Holzinger
Tel.: +49 (0)175 5930897
E-Mail: contact@results-holzinger.de

TILP Rechtsanwälte
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ÜBER TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Private, "Family Offices" oder Institutionelle.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Die renommierte Fachpublikation JUVE schreibt im Handbuch 2006/2007 über TILP Rechtsanwälte: "Eine seit langem führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz. Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie "die Szene beherrscht", andere loben TILP Rechtsanwälte als "engagiert, kompetent und erfahren". Herausragend ist neben der breiten Aufstellung, mit der die ganze Palette des Anlegerschutzes abgedeckt wird, insbesondere das US-Geschäft der Kanzlei". TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat bisher über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil". Für das Handelsblatt ist es ein "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". Im größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin CAPITAL: "Der Etablierte...Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte..." (17/2006). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission "Corporate Governance" - heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

In der TILP Group (www.tilp-group.com) bündelt Andreas Tilp seine unternehmerischen Aktivitäten. Neben TILP Rechtsanwälte sind in ihr TILP International (www.tilp.com) mit Sitz in New York sowie das Joint Venture ProtectInvestAlliance (PIA) (www.pia-eu.com) mit der Frankfurter Kanzlei NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft organisiert. TILP International vertritt vor allem institutionelle Investoren aus dem gesamten europäischen Raum mit einem kumulierten Anlagevermögen von mehreren hundert Milliarden EUR in mehreren US-Individual- und Sammelklagen. Die auf europäische Massenschadensfälle spezialisierte PIA vertritt derzeit mehr als 6.000 geschädigte private wie institutionelle Investoren in Fällen wie AHBR, DBVI, PHOENIX, AMIS und Zins-Swaps.