Mutterschutz-Zeiten zählen bei der Rente mit 63 nicht

Für die abschlagfreie Rente mit 63 müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen. Zeiten des Arbeitslosengeld- oder des Krankengeldbezugs werden mitgezählt, Mutterschutz-Zeiten werden dagegen nicht berücksichtigt. Das wird wohl vor Gericht nochmal a ...

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