Mutterschutz-Zeiten zählen bei Rente mit 63 nicht

Bei der seit Juli in Kraft getretenen Rente mit 63 müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen, um diese in Anspruch nehmen zu können. Anders als Zeiten des Arbeitslosengeld- oder des Krankengeldbezugs werden Mutterschutz-Zeiten dabei allerdings n ...

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