Mutterschutz-Zeiten zählen bei der Rente mit 63 nicht
Für die abschlagfreie Rente mit 63 müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen. Zeiten des Arbeitslosengeld- oder des Krankengeldbezugs werden mitgezählt, Mutterschutz-Zeiten werden dagegen nicht berücksichtigt. Das wird wohl vor Gericht nochmal a ...