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16.09.2011 - dvb-Presseservice

NÜRNBERGER erweitert Schutz bei Vermögensschäden

Günstiger Schutz mit großem Leistungsumfang

Wenn Unternehmer und Selbstständige beratend, verwaltend oder vermittelnd tätig sind, haften sie dem Kunden oder Klienten gegenüber auch für einen von ihnen verursachten Vermögensschaden. Eine herkömmliche Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden jedoch nicht. Deshalb kann ein Versehen schnell große finanzielle Folgen haben. Um den unterschiedlichen Branchen passgenaue Lösungen zu bieten, hat die NÜRNBERGER nun die Tarife ihrer Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung neu strukturiert, weitere Risiken eingeschlossen und gleichzeitig die Tarifbeiträge für viele Betriebsarten bzw. Berufe gesenkt.

Branchenspezifische Lösungen für 6 Zielgruppen

Da aufgrund der branchenspezifischen Tätigkeiten der Absicherungsbedarf sehr unterschiedlich ist, bietet die NÜRNBERGER passgenaue Lösungen für viele Betriebsarten. Speziell für folgende sechs Zielgruppen gibt es jetzt neue Konzepte: Kammerberufe (z. B. Rechtanwalt, Steuerberater), „Rund ums Haus“ (z. B. Immobilienmakler, -verwalter), Dienstleistungen für Unternehmen (z. B. Personalberatung, Werbeagentur), Informationstechnologie (z. B. EDV-Berater), Vereine/Stiftungen/Verbände (z. B. Berufsverband, Kleingartenverein) sowie Sachverständige/ Gutachter (z. B. Kfz- oder Gebäude-Sachverständiger). Für alle Zielgruppen gilt: In einem Vertrag können verschiedene Tätigkeiten kombiniert werden. Praktisch beispielsweise für eine Werbeagentur, die auch einen Domainservice anbietet.

Kostenfreie Leistungsextras

Wichtig ist, dass die Versicherungssumme in ausreichender Höhe gewählt wird. Die tariflichen Regelversicherungssummen betragen bis 1 Mio. EUR, höhere Summen können jederzeit vereinbart werden. Außerdem sind viele Leistungsextras bei der NÜRNBERGER zuschlagfrei inklusive, u. a. das Prüfen der Ansprüche durch erfahrene Juristen, 5 Jahre Spätschadenschutz, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird, oder Eigenschäden bei Vereinen und Verbänden. Der Schutz gilt europaweit, auf Wunsch weltweit.

Schadenbeispiele

Ein Rechtsanwalt vergisst, auf eine Verjährungsfrist hinzuweisen; deshalb kann sein Mandant Ersatzansprüche nicht mehr geltend machen.

Ein Immobilienverwalter übernahm ungeprüft von einem Vorgänger bereits bestehende Pachtverträge. Später stellt sich heraus, dass die Firma jahrelang zu hohe Pacht bezahlt hat.

Ein EDV-Berater teilte seinem Kunden versehentlich nicht mit, dass er täglich Sicherungen machen muss. Nach einem Datenabsturz musste er die Kosten der Datenrettung bezahlen.

Nachlässe möglich

Die NÜRNBERGER hat nicht nur ihr Leistungsspektrum erweitert, sondern auch die Tarifbeiträge abgesenkt und Selbstbeteiligungen gestrichen. Sollte der Kunde dennoch eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wird der Beitrag noch günstiger. Weitere Nachlässe sind möglich für Existenzgründer, bei Nebentätigkeit oder 3-jähriger Laufzeit. Ein spezielles Angebot hat die NÜRNBERGER noch für IT-Betriebe und Kfz-Sachverständige: Sie können die Vermögensschaden- mit der Betriebs-Haftpflichtversicherung in einem Vertrag kombinieren und damit zu einem niedrigeren Preis abschließen.



Öffentlichkeitsarbeit
Frau Silke Weber
Tel.: 0911 531-4827
Fax: 0911 531-814827
E-Mail: presse@nuernberger.de

NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg
http://www.nuernberger.de/

Umfassender Versicherungsschutz, Qualität und Innovation werden seit 1884 mit dem Namen NÜRNBERGER verbunden. Heute gehört das Unternehmen mit einem Umsatz von über 4,5 Mrd. EUR und 28.000 Mitarbeitern und Geschäftspartnern im Außen- und Innendienst zur Spitzengruppe der deutschen Versicherer. Dank ihrer Unabhängigkeit kann die NÜRNBERGER seit über 125 Jahren eine eigenständige und auf langfristige Wertsteigerung ausgerichtete Geschäftspolitik betreiben. Sie ist damit in der Lage, flexibel und schnell zu handeln und sich so zu positionieren, dass sie im Sinne ihrer Kunden die jeweils beste Lösung bieten kann. Die NÜRNBERGER ist großer Personen- und Sachversicherer, Partner mittelständischer Betriebe und berufsständischer Versorgungseinrichtungen.