Anzeige
05.09.2007 - dvb-Presseservice

NÜRNBERGER schützt Unternehmen vor „AGG-Hoppern“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet Bewerbern, Beschäftigten oder auch Kunden zahlreiche Ansatzpunkte, Unternehmen zu verklagen, von denen sie sich diskriminiert fühlen. Finanzielle Sicherheit vor diesen Gefahren gewährt ab sofort der neue NÜRNBERGER AGG-HaftpflichtSchutz.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz lässt Schadenersatzansprüche zu

Das 2006 in Kraft getretene AGG verbietet die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung und Behinderung. Eine Klagewelle mit hohen Schadenersatz-Ansprüchen, Schmerzensgeld- Forderungen und Prozesskosten droht. Dabei muss der Beschuldigte beweisen, dass er nicht diskriminiert hat. Dem Opfer hingegen genügen Indizien, um Unternehmen oder einzelne Mitarbeiter zu verklagen.

Beispiele für Ungleichbehandlung

Ob bewusst oder unbewusst – Diskriminierung im Sinne des AGG ist im Geschäftsleben immer wieder anzutreffen, weil Mitarbeiter nicht ausreichend sensibilisiert sind. Beispiel: Eine freie Stelle wird ausgeschrieben und dabei eine Altersgrenze erwähnt oder gezielt ein Mann gesucht. Gerade kleine und mittelständische Betriebe werden von sog. „AGG-Hoppern“ ins Visier genommen, die dies zum Anlass für eine Klage nehmen.

NÜRNBERGER AGG-HaftpflichtSchutz wehrt unberechtigte Forderungen ab

Der neue AGG-HaftpflichtSchutz der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe bietet Schutz bei Vorwürfen nach dem AGG und anderen Gesetzen, die sich aus einem Arbeitsverhältnis und alltäglichen Geschäften ergeben. Die NÜRNBERGER klärt den Tatbestand, leistet Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Als Versicherungssumme können 100.000, 250.000, 500.000 oder 1 Mio. EUR vereinbart werden – bei einer Selbstbeteiligung von 2.000 EUR pro Schadenfall. Versichert sind das Unternehmen und seine Töchter, die Geschäftsleitung, Leitende Angestellte und alle Mitarbeiter einschließlich Aushilfs- und Zeitarbeitskräften.

Sicherheit schon ab 125 EUR pro Jahr

Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und ist damit deutlich günstiger als bei bisherigen Angeboten. Schon ab 125 EUR pro Jahr kann sich ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern vor AGG-Ansprüchen schützen.

Europaweit, durch alle Instanzen

Im Beitrag enthalten sind verschiedene Leistungsextras, zum Beispiel auch Rechtsschutz in Strafrechtsverfahren. Außerdem bietet die NÜRNBERGER die Deckung europaweit – auf Dienstreisen auch weltweit – und schützt durch alle Instanzen, bis zum Europäischen Gerichtshof.

Weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.nuernberger.de.



Herr Roland Schulz
Tel.: +49 (09 11) 5 31-45 93
E-Mail: presse@nuernberger.de

Nürnberger Versicherungsgruppe
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg
http://www.nuernberger.de/