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19.01.2007 -
dvb-Presseservice
Nach Beitragserhöhung: Jetzt die Krankenkasse wechseln!
Zum 1. Januar 2007 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht. Auch für wechselwillige Versicherte gibt es wichtige Änderungen. Dr. Klein zeigt, was Sie jetzt tun müssen, damit
Sie künftig nicht deutlich mehr für Ihre Gesundheit zahlen müssen.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Dann kommen auf Sie wahrscheinlich deutlich höhere Beitragssätze zu, und dies schon mit der Lohnabrechnung des Januar. Ob AOK, Barmer oder DAK - die meisten
Krankenkassen langen zum Jahresbeginn bei ihren Versicherten kräftig zu. Vielfach um rund einen Prozentpunkt, was für Versicherte mehrere hundert Euro im Jahr an Netto-Mehrkosten bedeuten kann.
Aber Sie sind nicht wehrlos. Wenn Ihre Krankenkasse zum Januar die Beiträge erhöht hat, können Sie mit einem formlosen Schreiben an Ihre Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen und in eine
günstigere Krankenkasse wechseln. Wichtig ist hierbei, dass Sie dafür ab Erhöhungszeitpunkt nur zwei Monate Zeit haben; in diesem Fall muss die Kündigung bis Ende Februar bei Ihrer Krankenkasse
eingehen.
Dr. Klein rät
Wechseln Sie Ihre Krankenkasse, wenn diese Ihre Beitragssätze erhöht hat. Tun Sie dies am besten per Fax, um den Eingang der formlosen Kündigung bei Ihrer
Krankenkasse im Ernstfall per Faxbestätigung beweisen zu können. Nach der Kündigungsbestätigung, die Ihnen Ihre Krankenkasse zuschicken muss, können Sie sich eine günstigere Krankenkasse aussuchen.
Die bundesweit geöffnete, derzeit günstigste Krankenkasse ist die IKK direkt. Hier zahlen Sie einen Beitragssatz von 12,0 %. Sind Ihnen Zusatzleistungen wie Homöopathie oder Kuren wichtig, die eine
gesetzliche Krankenkasse nicht zahlen muss, müssen Sie die Kostenübernahme bei der Krankenkasse Ihrer Wahl direkt erfragen. Hier hat jede Krankenkasse ihre eigene Regelung.
Jetzt in die
Private wechseln – Die Alternative?
Privat können sich nur folgende Einkommensgruppen versichern:
Beamte
Beamtenanwärter
Selbständige (nicht aber Landwirte
und Künstler)
Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte)
Studenten
Unter besonderen Voraussetzungen sind auch Arbeitnehmer von der gesetzlichen
Versicherungspflicht befreit. Dann nämlich, wenn ihr gesamtes Jahres-Bruttoeinkommen über 47.700 Euro liegt (also einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen).
Informell
heißt es aus dem Bundesgesundheitsamt: Ab 19.01.2007 gilt rückwirkend zum 27.10.2006, dass Arbeitnehmer nur dann in eine private Krankenversicherung wechseln können, wenn ihr regelmäßiges
Arbeitsentgelt in insgesamt drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Grenze von 47.700 Euro pro Jahr überschritten hat. Die gesetzliche Krankenkassenpflicht endet dann erst mit Ablauf des dritten
Jahres, wenn das Arbeitsentgelt auch im Folgejahr über der Grenze liegt. Ziel: Arbeitnehmern soll der Wechsel in die private Krankenversicherung in Zukunft erschwert werden.
Dr. Klein
rät
Wer nach den genannten Bedingungen wechseln darf und über einen Wechsel ernsthaft nachdenkt, sollte eine Entscheidung noch diese Woche treffen. Wer länger wartet, läuft Gefahr, dann
erst wechseln zu dürfen, wenn man drei aufeinander folgende Jahre die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (derzeit noch ein Jahr).
Ist ein Wechsel in die private Krankenkasse
sinnvoll?
Private Krankenversicherungen werben mit günstigen Tarifen und besseren Leistungen. Dies ist zunächst auch tatsächlich der Fall, wenn man etwa bis zum 30. Lebensjahr in die
Versicherung eintritt und keine gesundheitlichen Risiken mitbringt, die zu Prämienaufschlägen führen.
Dennoch ist Vorsicht angebracht, denn die privaten Krankenkassen wirtschaften nicht
notwendigerweise besser und die Mitglieder sind auch nicht unbedingt gesünder als es beim Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist. Die günstigen Tarife ergeben sich anfangs aus einer
anderen Berechnung der Prämien.
Wie die günstigen privaten Tarife entstehen
Gesetzliche Krankenkassen verteilen die Kosten gleichmäßig auf alle Mitglieder. Private Kassen bilden
so genannte Gruppen von Versicherungsnehmern. Eine Gruppe wird zum Beispiel durch eine bestimmte Anzahl von neuen, jungen Versicherungsnehmern gebildet. Da alle Gruppenmitglieder jung und gesund sind,
sind die Prämien zunächst niedrig. Mit steigendem Alter steigen die Kosten der Gruppe und damit die der Prämie.
Ähnlich wie bei der Rente empfiehlt es sich deshalb auch für
Privatversicherte, für das Alter vorzusorgen, zum Beispiel durch eine zusätzliche kleine Rentenversicherung, die später die hohen Prämien teilweise auffangen kann.
Für Selbständige ist ein
Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich, aber in der Regel nicht lohnend, denn als Selbständiger zahlt man den Beitragshöchstsatz, der bei zirka 500 Euro im Monat liegen kann.
Angestellte können nur im Fall der Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, nicht aber ab dem 55. Lebensjahr. Mit dieser Regelung ab dem 1. Januar 2000 wollte der Gesetzgeber
verhindern, dass sich Angestellte für die günstige private Krankenkasse entscheiden und bei steigenden Prämien später in die dann preiswertere gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln.
ALG
II-Beziehern droht die Kündigung
Ab 1. April 2007 werden außerdem auch Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht mehr pflichtversichert, wenn sie vorher privat krankenversichert waren. Kann
sich ein Arbeitsloser die hohen Prämien der privaten Krankenkasse nicht mehr leisten, so droht die Kündigung. Er wäre dann tatsächlich nicht mehr krankenversichert. Nach derzeitiger Rechtslage drohen
hier amerikanische Verhältnisse auch in Deutschland.
Dr. Klein rät
Der Wechsel in die private Krankenkasse bietet sich besonders für unverheiratete, junge, kinderlose und gesunde
Arbeitnehmer an, da diese anfangs besonders günstige Beiträge zahlen. Da diese Beiträge jedoch mit zunehmendem Alter ansteigen, sollte ein Teil der Ersparnis zurückgelegt werden, um die
Beitragssteigerung abfedern zu können.
Während die private Krankenkasse – ebenfalls zur Abfederung – zudem noch Rückstellungen bilden muss, so ist dies bei der gesetzlichen Krankenkasse
nicht der Fall. Berücksichtigt man allein die künftige demografische Entwicklung, so wird schon dies hier zu stärkeren Beitragssteigerungen als bei den Privaten führen. Gesetzlich Versicherte, die
sich vor massiven Beitragssteigerungen schützen wollen, sowie die Bedingungen für einen Wechsel erfüllen, sollten über einen Wechsel in die private Versicherung nachdenken.
Leiter Unternehmenskommunikation
Herr Volker Bitzer
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@drklein.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Nach-Beitragserh%F6hung-Jetzt-die-Krankenkasse-wechseln-ps_3482.html