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14.05.2007 - dvb-Presseservice

Nach Expertenanhörung zum Rechtsdienstleistungsgesetz: Versicherer fordern Beratungsbefugnis

Auch Rechtsschutzversicherer sollten ihren Kunden künftig eine rechtliche Erstberatung anbieten dürfen. Dies fordert der Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) nach der Expertenanhörung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gestern im Rechtsausschuss des Bundestages. Mündige Verbraucher sollten entscheiden können, von wem sie eine Beratung oder Dienstleistung in Anspruch nehmen.

 

Der Gesetzentwurf unterstellt, Rechtsschutzversicherer würden ihre Kunden in deren Rechtsangelegenheiten zu deren Nachteil beraten, um so die Kosten eines Rechtstreits zu vermeiden. Im wirtschaftlichen Interesse der Versicherer kann jedoch nur sein, Kunden zu deren Vorteil in ihren Rechtsfragen zu begleiten, denn nur so ist Kundenzufriedenheit und damit -bindung erreichbar. Zudem ist die freie Anwaltswahl gesetzlich verankert. Der Kunde kann jederzeit alternativ oder zusätzlich einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen.

 

Das in § 4 RDG, der "Lex Rechtsschutzversicherung", vorgesehene Verbotsmodell ist nicht zeitgemäß. In anderen europäischen Ländern ist die Beratung durch Rechtsschutzversicherer als Teil der Rechtspflege anerkannt und wird erfolgreich praktiziert. Eine mangelnde Objektivität in der Beratung ist in keinem europäischen Land jemals beanstandet worden. Den Versicherten kann die Beratung durch den Versicherer die Hemmschwelle vor dem Gang zum Rechtsanwalt genommen und eine rechtliche Orientierung ermöglicht werden, auf deren Grundlage eine weitergehende Rechtsverfolgung gemeinsam vorbereitet werden kann.

 

Eine repräsentative Prognos-Umfrage hat zudem gezeigt, dass es eine starke Erwartungshaltung gegenüber den Rechtsschutzversicherern gibt. 79 Prozent der Rechtsschutzversicherten wünschen sich, eine Rechtsberatung bei ihrem Versicherer zu erhalten.



Frau Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 - 51 83
E-Mail: presse@gdv.org

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
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