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21.06.2007 -
dvb-Presseservice
Nach dem Urlaub Geld zurück
Der Wunsch: Ein schönes Hotel, kilometerlanger weißer Sandstrand, erlesene
Speisen, Ruhe und Erholung! Einfach die schönsten Wochen des Jahres. Die
Realität: Eine baufällige Absteige, verdreckter Pool, Kantinenfraß und lärmende
All-Inclusive-Gäste im Dauerrausch. Kurz – der erhoffte Traumurlaub entpuppt
sich als Albtraum. Auch wenn es nicht gleich ganz dicke kommt, sind Reisemängel
immer ein echtes Ärgernis. Wer nach der Reise eine Preisminderung einfordern
will, sollte laut ARAG Experten schon am Urlaubsort einige Regeln
beachten.
Die Reisemängel
Nicht alle Reisemängel haben die gleiche
Qualität; deshalb unterscheiden die Fachleute drei Kategorien: Geringfügige
Reisemängel liegen unterhalb der Toleranzschwelle eines durchschnittlich
empfindlichen Reisenden und müssen ganz einfach hingenommen werden. In der
Fremde ist eben nicht alles wie daheim. ARAG Experten weisen aber darauf hin,
dass mit steigendem Reisepreis diese Toleranzschwelle sinkt. Wer viel bezahlt
darf eben auch viel erwarten. Einfache Reisemängel sind solche, bei denen das
Preis-Leistungs-Verhältnis aus dem Gleichgewicht gerät und korrigiert werden
muss: Entweder dadurch, dass der Mangel abgestellt wird, oder durch einen
Nachlass des Reisepreises. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Solche erheblichen
Reisemängel rechtfertigen darüber hinaus möglicherweise sogar den Anspruch auf
Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit.
Das Abhilfeverlangen
Die erste und in vielen Fällen sinnvollste Reaktionsmöglichkeit auf
Reisemängel ist das Abhilfeverlangen. Der richtige Adressat hierfür ist die
örtliche Vertretung des Reiseveranstalters (z.B. Reiseleiter) am Urlaubsort.
Wichtig ist, dass die Mängel sofort im Gespräch mit der Reiseleitung genau
beschrieben werden und sofortige Abhilfe verlangt wird. Die ARAG Experten raten
dringend dazu, eine angemessene Frist, bis zu der die Abhilfe durch den
Veranstalter erfolgen soll, zu setzen und sich alles schriftlich bestätigen zu
lassen. Aber Achtung: Die Abhilfe muss kostenfrei sein! Wenn also z.B. ein
Ersatzhotel angeboten wird, welches teurer ist als die bisherige Unterkunft,
darf der Urlauber nicht für die Mehrkosten zur Kasse gebeten werden.
Selbstabhilfe
Manchmal ist der Reiseveranstalter unkooperativ oder die
Reisleitung vor Ort zu langsam, um innerhalb der kurzen Urlaubszeit Abhilfe zu
schaffen. Dann darf sich der Urlauber auf Kosten des Veranstalters selbst helfen
– z.B. bei überbuchter Unterkunft ein anderes Hotel in ähnlicher Ausstattung
suchen. Dabei verweisen die ARAG Experten allerdings auf wesentliche
Voraussetzungen: Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Anders herum: Es
genügt nicht, wenn der Pool beispielsweise einen Meter kürzer ist als im
Prospekt beschrieben. Zudem muss der Veranstalter vorher die Möglichkeit zur
Abhilfe bekommen, aber nicht umgesetzt haben und es muss eine angemessene, faire
Frist dafür gesetzt worden sein. Ist all dies erfüllt, darf sich der Urlauber
wie bei diesem Beispiel ein anderes Hotel suchen, muss die Kosten allerdings
vorstrecken und nach seiner Rückkehr beim Veranstalter geltend machen.
Lohnt sich ein Streit?
Um die Reklamationen der Reisemängel später auch
beweisen zu können, sollte man bei allen Gesprächen mit der Reiseleitung einen
Zeugen dabei haben. Am besten dazu geeignet ist ein anderer Hotelgast, der ist
im Gegesatz zu Familienangehörigen auch im Falle einer Gerichtsverhandlung
glaubwürdig. Viele Urlauber überschätzen allerdings die von den Gerichten
zugesprochenen Minderungssätze. Diese liegen meistens zwischen ein und zehn
Prozent des Reisepreises, nur selten geht es deutlich darüber hinaus. Das macht
selbst bei einer teuren Reise nur eine entäuschende Reisepreisminderung. Das
Anliegen der ARAG Experten lässt sich deshalb in einer Faustformel
zusammenfassen: „Streiten Sie nur dann, wenn der Anlass einen Streit wert ist!“.
Denn jeder Streit kostet Zeit und Nerven und greift damit gerade das Kapital an,
was im Urlaub angesammelt werden soll – Ruhe und Gelassenheit.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Nach-dem-Urlaub-Geld-zur%FCck-ps_5073.html