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02.03.2011 - dvb-Presseservice

Nach der Beseitigung des kleinen Unterschieds in der Versicherung durch den EuGH

BdV warnt Versicherungswirtschaft vor ungerechtfertigten Beitragserhöhungen

Spätestens ab dem 21.12.2012 zahlen Männer und Frauen gleiche Prämien! Das Geschlecht des Versicherungsnehmers wird künftig nur dann noch eine andere Versicherungsprämie rechtfertigen, wenn eindeutig biologische Unterschiede ein erhöhtes Risiko begründen.

Bislang wurde streng differenziert: Frauen leben länger, also zahlen sie eine geringere Risikoprämie bei der Lebensversicherung. Auch verursachen Frauen weniger Verkehrsunfälle, zahlen deshalb auch hier einen günstigeren Beitrag. Durch die längere Lebenserwartung aber erhielten Frauen eine geringere private Rente. Diese Differenzierung wird künftig durch die Anwendung der Unisex-Tarife entfallen.

Doch schon erheben sich Stimmen in der Versicherungsbranche, die sich mit dem üblichen Begriffsgeklapper wie „bei Unisex-Tarife wird es für alle teurer“ gegen Neuerungen wenden.

Derartige Dampfplaudereien sind schlichtweg falsch: „Die Versicherungsgesellschaft verteilt mit der Prämie lediglich den Schadenaufwand auf die einzelnen Versicherungsnehmer. Und da durch die Unisex-Tarife dieser Schadensaufwand nicht steigt, wird zwar der eine etwas weniger und der andere etwas mehr an Prämie zu zahlen haben; in der Summe aber werden die Prämien durchschnittlich eben gerade nicht steigen!“ so Hartmuth Wrocklage, Vorstandsvorsitzender beim BdV. „Wenn die Prämien insgesamt erhöht würden, so dient dieses ausschließlich der Gewinnsteigerung, nicht aber dem Ausgleich von vermeintlichen Kosten der Unisex-Tarife“, so Wrocklage weiter.



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