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21.01.2010 - dvb-Presseservice

Nachteile in der Kfz-Versicherung durch Werkstattbindung

Glasbruchschaden mit Folgen

Wunsch und Wirklichkeit in der Werbung klaffen häufig weit auseinander. Das trifft ganz besonders zu, je verblüffender die Versprechen von Autowerkstätten sind. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Ein herausragendes Beispiel dafür hören wir immer wieder von einem Windschutzscheiben-Experten, der Steinschlag-Reparaturen zum Nulltarif anbietet.“

Der Anbieter suggeriert der staunenden Öffentlichkeit, die Reparatur komplett und für den Versicherten vollkommen schadlos über die Kaskoversicherung abzuwickeln. Bei näherer Betrachtung ist das aber nur ein Teil der Wahrheit. Tatsächlich kann die vermeintlich optimale Lösung mächtig ins Geld gehen.

Hat der Kaskoversicherte beispielsweise mit seiner Gesellschaft eine Werkstattbindung vereinbart, kann das Versprechen wie eine Luftblase zerplatzen. So ist er nämlich verpflichtet, nach einem Kaskoschaden die Werkstatt aufzusuchen, die mit seinem Versicherer kooperiert. Lilo Blunck: „Die Glasbruchreparateure zählen nicht unbedingt zu diesen ausgewählten Partnerwerkstätten. Wer trotzdem hinfährt, dem kürzt die Gesellschaft die Leistungen oder verlangt eine Selbstbeteiligung.“

Zwar verschafft die Werkstattbindung dem Versicherungsnehmer einen Beitragsnachlass. Zudem genießt er Serviceleistungen wie Ersatzwagenstellung oder Hol- und Bringdienste. Lilo Blunck: „Aber diese Sonderleistungen können bei Glasbruch entfallen, selbst dann, wenn der Versicherte in eine Partnerwerkstatt fährt. Falls Sie also eine solche Klausel vereinbart haben, sollten Sie bei der Annahme des Werbeangebotes vorsichtig sein.“

Da stelle sich am Ende auch die Frage, ob die Werkstattbindung in jedem Fall sinnvoll ist. Zwar verspreche sie einen Beitragsnachlass, aber bei der Schadensabwicklung seien gewisse Zwänge durchaus lästig.



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