Nasse Wand in Duschecke - muss die Versicherung zahlen?
Ist eine nasse Wand über einer Dusch- oder Wannenecke ein von der Versicherung abgedeckter Leitungswasserschaden oder nicht versicherter Schwammschaden? Das Schleswig-Holsteinische OLG entschied pro geschädigtem Hausbesitzer.