Neu: Baby-Hörtest jetzt auf AOK-Kosten
AOK: Schwerwiegende Folgeschäden können damit verhindert werden
Von 1000 Neugeborenen kommen ein bis zwei mit einem Hörschaden auf die Welt.
Damit dieser rechtzeitig erkannt und Folgeschäden vermieden werden können, ist
die AOK Baden-Württemberg jetzt vor allen anderen Krankenkassen im Lande
bundesweit beispielhaft tätig geworden. Ab sofort bezahlt die AOK die Kosten für
Hörtests (Hörscreenings) von Neugeborenen. Die bisher einzigartige Vereinbarung
hat die AOK Baden-Württemberg mit der Baden-Württembergischen
Krankenhausgesellschaft (BWKG) am Mittwoch (13.08.2008) geschlossen.
"Wir wollen damit Eltern die Sicherheit geben, dass ihre Neugeborenen
gesund auf die Welt gekommen sind. Dank der Vereinbarung können sie die
Untersuchung nun sogar fünf Monate früher kostenlos in Anspruch nehmen, als es
der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hat", sagt Dr. Rolf Hoberg,
Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, am Montag (18.08.2008) in
Stuttgart.
Dr. Hoberg weiter: "Die meisten Hörschäden werden erst
zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr erkannt, also viel zu spät. Die
Folgen sind die Lebensqualität des Kindes beeinträchtigende Spätfolgen wie
verzögerte Sprachentwicklung und daraus resultierende soziale
Isolation."
Rund 32.400 Geburten werden jährlich von der AOK
Baden-Württemberg finanziert. Von August bis Dezember 2008 profitieren somit
13.500 Neugeborene von dieser Vereinbarung. Durch die Untersuchung beider Ohren
können mögliche Hörstörungen noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus erkannt
und frühzeitig behandelt werden, z.B. durch die Verwendung eines Hörgerätes oder
die Operation des Mittelohres. Das Hörscreening ist freiwillig und ohne Risiko
für die Neugeborenen. Die Kosten rechnet das Krankenhaus direkt mit der AOK ab.
Die Eltern werden bei der Geburt ihres Kindes über die Möglichkeit des
Hörtests vom Krankenhaus informiert. Die AOK Baden-Württemberg empfiehlt ihren
Versicherten, dieses Angebot zu nutzen. Dr. Hoberg: "Wir sind davon überzeugt,
dass diese neue und sinnvolle Leistung den Versicherten schon heute zugute
kommen soll, und haben uns deshalb für diese exklusive Rahmenvereinbarung
eingesetzt. Nun appellieren wir an die Eltern, davon Gebrauch zu
machen."
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni entschieden,
das Hörscreening ab 01.01.2009 in den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung aufzunehmen.
Weitere Informationen zum Beschluss des
G-BA zum Hörscreening gibt es unter http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse.
Fachbereich I.3 Marketing
Herr Michael Bernatek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Weitere Informationen zur AOK Baden-Württemberg im Internet unter: www.aok-bw.de