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18.08.2008 - dvb-Presseservice

Neu: Baby-Hörtest jetzt auf AOK-Kosten

AOK: Schwerwiegende Folgeschäden können damit verhindert werden

Von 1000 Neugeborenen kommen ein bis zwei mit einem Hörschaden auf die Welt. Damit dieser rechtzeitig erkannt und Folgeschäden vermieden werden können, ist die AOK Baden-Württemberg jetzt vor allen anderen Krankenkassen im Lande bundesweit beispielhaft tätig geworden. Ab sofort bezahlt die AOK die Kosten für Hörtests (Hörscreenings) von Neugeborenen. Die bisher einzigartige Vereinbarung hat die AOK Baden-Württemberg mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) am Mittwoch (13.08.2008) geschlossen.

"Wir wollen damit Eltern die Sicherheit geben, dass ihre Neugeborenen gesund auf die Welt gekommen sind. Dank der Vereinbarung können sie die Untersuchung nun sogar fünf Monate früher kostenlos in Anspruch nehmen, als es der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hat", sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, am Montag (18.08.2008) in Stuttgart.

Dr. Hoberg weiter: "Die meisten Hörschäden werden erst zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr erkannt, also viel zu spät. Die Folgen sind die Lebensqualität des Kindes beeinträchtigende Spätfolgen wie verzögerte Sprachentwicklung und daraus resultierende soziale Isolation."

Rund 32.400 Geburten werden jährlich von der AOK Baden-Württemberg finanziert. Von August bis Dezember 2008 profitieren somit 13.500 Neugeborene von dieser Vereinbarung. Durch die Untersuchung beider Ohren können mögliche Hörstörungen noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus erkannt und frühzeitig behandelt werden, z.B. durch die Verwendung eines Hörgerätes oder die Operation des Mittelohres. Das Hörscreening ist freiwillig und ohne Risiko für die Neugeborenen. Die Kosten rechnet das Krankenhaus direkt mit der AOK ab.

Die Eltern werden bei der Geburt ihres Kindes über die Möglichkeit des Hörtests vom Krankenhaus informiert. Die AOK Baden-Württemberg empfiehlt ihren Versicherten, dieses Angebot zu nutzen. Dr. Hoberg:  "Wir sind davon überzeugt, dass diese neue und sinnvolle Leistung den Versicherten schon heute zugute kommen soll, und haben uns deshalb für diese exklusive Rahmenvereinbarung eingesetzt. Nun appellieren wir an die Eltern, davon Gebrauch zu machen."

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni entschieden, das Hörscreening ab 01.01.2009 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

Weitere Informationen zum Beschluss des G-BA zum Hörscreening gibt es unter http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse.  



Fachbereich I.3 Marketing
Herr Michael Bernatek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Weitere Informationen zur AOK Baden-Württemberg im Internet unter: www.aok-bw.de