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10.11.2006 - dvb-Presseservice

Neu: SOLARPROTECT- Rundum-Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen

Erneuerbare Energien werden für die Stromversorgung immer wichtiger. Sie werden unter den Rahmenbedingungen des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)" zu einer tragenden Säule im deutschen Strommarkt werden.

Die VHV hat dieser Entwicklung entsprechend ein spezielles Versicherungspaket entwickelt: SOLARPROTECT ist ein Rundum- Versicherungsschutz durch eine Montage-, Elektronik-, Ertragsausfall- und Betreiber-Haftpflichtversicherung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen. Die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung sind bei diesem Paket obligatorisch, alle anderen Bestandteile können zugewählt werden.

Obwohl Photovoltaikanlagen technisch zuverlässig sind, stellen Betriebsschäden eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Die fachgerechte Installation kann das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschließen. Bei Beschädigung oder Zerstörung der Anlage kommt es zum Ausfall der Stromerzeugung. Somit wird die kalkulierte Amortisation stark beeinträchtigt. Deshalb muss sich der Anwender für die gesamte Betriebszeit um einen geeigneten Versicherungsschutz kümmern. Dies bietet die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung, denn für Dachanlagen stellt z.B. die Wohngebäudeversicherung lediglich eine eingeschränkte Deckung zur Verfügung. Die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung der VHV bietet eine Allgefahrendeckung. Sie leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörung insbesondere durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen und Implosion, durch Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, durch Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, höhere Gewalt, Konstruktions- oder Materialfehler, Naturereignisse wie z.B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost. Darüber hinaus sind Schäden durch Abhandenkommmen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) versichert. Die VHV ersetzt im Totalschadenfall den Neuwert der versicherten Anlage, bei Beschädigungen werden die notwendigen Wiederherstellungskosten ohne Abzug "neu für alt" erstattet.

Für den Betreiber einer Photovoltaikanlage besteht bereits während der Montagephase das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung. Sachschäden, die während der Bauphase unvorhergesehen und plötzlich auftreten, z. B. Beschädigung der Module während des Einbaus, sind über eine gesonderte Montageversicherung abgesichert.

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und durch Herunterfallen Passanten verletzen oder Sachen beschädigen. Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Es können auch hohe Schadenersatzansprüche Dritter entstehen bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat. Diese Haftungsrisiken sind mit entsprechenden Deckungssummen über die Betreiber-Haftpflichtversicherung abgedeckt.



Unternehmenskommunikation
Frau Martina Westholt
Tel.: 0511 / 907 4808
Fax: 0511 / 907 4898
E-Mail: mwestholt@vhv.de

VHV Versicherungen
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