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30.01.2007 - dvb-Presseservice

Neuartiges Pflegevorsorgekonzept bei UNIQA

UNIQA: Neue Pflegevorsorge

UNIQA bietet ab sofort eine neue Art der Pflegevorsorge an. Das Produkt kann sowohl als Zusatz zur Lebensversicherung, als auch als Stand-alone-Produkt abgeschlossen werden - ebenso als Einmalerlag wie auch gegen laufende Prämie. Die Höhe der Pflegerente setzt der Kunde je nach Bedarf und Möglichkeit selber fest. Für die Leistungsbeurteilung ist unerheblich wie viele Stunden der Pflegebedarf beträgt, sondern ob gewisse Tätigkeiten des täglichen Lebens (Activities of Daily Life) ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können oder nicht. Die Einschätzung erfolgt durch unabhängige Gutachter. Staatliche Förderung für Pflegeversicherung als Wunsch an eine neue Regierung.

Durch die steigende Lebenserwartung erhöht sich die Anzahl der Pflegegeldbezieher immer weiter und damit gelangt das staatliche Pflegegeld an die Grenzen der Finanzierbarkeit. „Unser neues Pflegeprodukt setzt bei genau dieser Problematik an. Wir bieten dem Kunden die Chance genau das Produkt zu wählen, das für seine Lebenssituation passt und seinen Wünschen an eine Pflegevorsorge entspricht“, erläutert UNIQA Vorstand Elisabeth Stadler.

Je früher der Beginn umso günstiger die Prämie
Bei Abschluss der Pflegeversicherung gilt dasselbe Grundprinzip wie bei der Pensionsvorsorge: Je früher begonnen wird, desto günstiger ist die Prämie. „Wir empfehlen einen Abschluss dieser Versicherung in jungen Jahren, dadurch kann auch mit niedrigen Zahlungen eine ausreichend hohe Absicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit erreicht werden. Sollte jemand erst später den Vorsorgebedarf erkennen, so bieten wir aber auch einen Abschluss bis zum 70. Lebensjahr an“, ergänzt Stadler.

Absolute Flexibilität
Wir bieten dem Kunden absolute Flexibilität in der Gestaltung der Prämienzahlung – dies reicht von der lebenslangen Zahlung, über Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum bis hin zum Einmalerlag. Unabhängig davon ob eine laufende Prämienzahlung oder die Versicherung gegen Einmalerlag gewählt wurde: ab dem Zeitpunkt des Pflegebedarfs wird eine monatliche Rente bis zum Lebensende bezahlt und die weitere Prämienzahlung entfällt. Die Gewinnanteile erhöhen die garantierte Rente jährlich.

Weitere Vorteile für den Kunden: keine Nachweispflicht der tatsächlichen Kosten, keine Leistungsunterbrechung bei Spitalsaufenthalt, Auflösungswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung, keine Karenzzeit, Leistung auch im Todesfall.

Pflegevorsorge als Zusatz zur klassischen Lebensversicherung
Bei der Pflegeversicherung als Zusatzversicherung entfällt nach Eintritt des Pflegefalls nicht nur die Prämienzahlung für den Pflegebaustein, sondern auch für den gesamten Lebensversicherungsvertrag. Damit ist die Erfüllung des ursprünglichen Vorsorgeziels auch ohne weitere Prämienzahlung gewährleistet.

UNIQA Vorstand Elisabeth Stadler: „Endet der Versicherungsvertrag und Pflegebedürftigkeit ist nicht eingetreten, so hat der Kunde die Möglichkeit eine neue Stand-alone Pflegeversicherung abzuschließen ohne neuerliche Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Das ist ein absolutes Novum am österreichischen Markt und ein riesiger Vorteil für jene Gruppe, die über den ursprünglich geplanten Vorsorgeplan hinaus abgesichert sein will. Der große Vorteil an dieser Versicherungsvariante ist auch der, dass die Entscheidung ob und in welcher Höhe eine Pflegerente weiterversichert wird, auf einen späteren Zeitpunkt verlagert wird. Der Kunde kann seinen Schutz zu einem relativ späten Zeitpunkt sehr flexibel gestalten - und er kann ihn somit ideal an die dann aktuellen staatlichen Gegebenheiten und an sein familiäres Umfeld anpassen.“

Absicherung der Pflege durch Einmalerlag
Die Einmalerlagsvariante ist besonders für jene Zielgruppe interessant, die etwa mit einem Teil der Abfertigung, einer abgelaufenen Lebensversicherung oder mit Sparerträgen ihre persönliche Pflegeabsicherung finanzieren kann.

Activities of Daily Life – Bemessung der Leistung
Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von der Anzahl der Tätigkeiten des täglichen Bedarfs die nicht mehr ausgeübt werden können. Diese sind: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen und das Verrichten der Notdurft. Können drei Tätigkeiten nicht ausgeübt werden, so werden 40 Prozent der versicherten Rente gezahlt, bei vier bis fünf Tätigkeiten sind es 70% und bei sechs Tätigkeiten 150 Prozent. Eine Ausnahme stellt Demenz dar: hier werden bei der Notwendigkeit einer ständigen Betreuung sofort 150 Prozent der versicherten Rente ausbezahlt.

Forderung nach staatlicher Förderung der Pflegevorsorge
Den Wunsch nach einer staatlichen Förderung für die Pflegevorsorge formuliert Elisabeth Stadler in Richtung der neuen Regierung so: „Mit der Zukunftsvorsorge gibt es ein erfolgreiches Modell – alles was wir jetzt brauchen ist die Ausstattung mit zusätzlichen Features. Mit einer staatlichen Förderung könnte man die Bevölkerung auf breiter Basis dafür gewinnen, für die Pflege vorzusorgen.“



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