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30.01.2007 -
dvb-Presseservice
Neuartiges Pflegevorsorgekonzept bei UNIQA
UNIQA: Neue Pflegevorsorge
UNIQA bietet ab sofort eine neue Art der Pflegevorsorge an.
Das Produkt kann sowohl als Zusatz zur Lebensversicherung, als auch als
Stand-alone-Produkt abgeschlossen werden - ebenso als Einmalerlag wie auch gegen
laufende Prämie. Die Höhe der Pflegerente setzt der Kunde je nach Bedarf und
Möglichkeit selber fest. Für die Leistungsbeurteilung ist unerheblich wie viele
Stunden der Pflegebedarf beträgt, sondern ob gewisse Tätigkeiten des täglichen
Lebens (Activities of Daily Life) ohne fremde Hilfe ausgeführt
werden können oder nicht. Die Einschätzung erfolgt durch unabhängige Gutachter.
Staatliche Förderung für Pflegeversicherung als Wunsch an eine neue
Regierung.
Durch die steigende
Lebenserwartung erhöht sich die Anzahl der Pflegegeldbezieher immer weiter und
damit gelangt das staatliche Pflegegeld an die Grenzen der Finanzierbarkeit.
„Unser neues Pflegeprodukt setzt bei genau dieser Problematik an. Wir bieten dem
Kunden die Chance genau das Produkt zu wählen, das für seine Lebenssituation
passt und seinen Wünschen an eine Pflegevorsorge entspricht“, erläutert UNIQA
Vorstand Elisabeth Stadler.
Je früher der
Beginn umso günstiger die Prämie
Bei Abschluss
der Pflegeversicherung gilt dasselbe Grundprinzip wie bei der Pensionsvorsorge:
Je früher begonnen wird, desto günstiger ist die Prämie. „Wir empfehlen einen
Abschluss dieser Versicherung in jungen Jahren, dadurch kann auch mit niedrigen
Zahlungen eine ausreichend hohe Absicherung für den Fall einer
Pflegebedürftigkeit erreicht werden. Sollte jemand erst später den
Vorsorgebedarf erkennen, so bieten wir aber auch einen Abschluss bis zum 70.
Lebensjahr an“, ergänzt Stadler.
Absolute
Flexibilität
Wir bieten dem Kunden absolute
Flexibilität in der Gestaltung der Prämienzahlung – dies reicht von der
lebenslangen Zahlung, über Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum bis hin zum
Einmalerlag. Unabhängig davon ob eine laufende Prämienzahlung oder die
Versicherung gegen Einmalerlag gewählt wurde: ab dem Zeitpunkt des Pflegebedarfs
wird eine monatliche Rente bis zum Lebensende bezahlt und die weitere
Prämienzahlung entfällt. Die Gewinnanteile erhöhen die garantierte Rente
jährlich.
Weitere Vorteile für den Kunden: keine
Nachweispflicht der tatsächlichen Kosten, keine Leistungsunterbrechung bei
Spitalsaufenthalt, Auflösungswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung, keine
Karenzzeit, Leistung auch im Todesfall.
Pflegevorsorge als Zusatz zur klassischen
Lebensversicherung
Bei der Pflegeversicherung als
Zusatzversicherung entfällt nach Eintritt des Pflegefalls nicht nur die
Prämienzahlung für den Pflegebaustein, sondern auch für den gesamten
Lebensversicherungsvertrag. Damit ist die Erfüllung des ursprünglichen
Vorsorgeziels auch ohne weitere Prämienzahlung
gewährleistet.
UNIQA Vorstand Elisabeth Stadler:
„Endet der Versicherungsvertrag und Pflegebedürftigkeit ist nicht eingetreten,
so hat der Kunde die Möglichkeit eine neue Stand-alone Pflegeversicherung
abzuschließen ohne neuerliche Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Das ist
ein absolutes Novum am österreichischen Markt und ein riesiger Vorteil für jene
Gruppe, die über den ursprünglich geplanten Vorsorgeplan hinaus abgesichert sein
will. Der große Vorteil an dieser Versicherungsvariante ist auch der, dass die
Entscheidung ob und in welcher Höhe eine Pflegerente weiterversichert wird, auf
einen späteren Zeitpunkt verlagert wird. Der Kunde kann seinen Schutz zu einem
relativ späten Zeitpunkt sehr flexibel gestalten - und er kann ihn somit ideal
an die dann aktuellen staatlichen Gegebenheiten und an sein familiäres Umfeld
anpassen.“
Absicherung der Pflege durch
Einmalerlag
Die Einmalerlagsvariante ist
besonders für jene Zielgruppe interessant, die etwa mit einem Teil der
Abfertigung, einer abgelaufenen Lebensversicherung oder mit Sparerträgen ihre
persönliche Pflegeabsicherung finanzieren kann.
Activities of Daily Life – Bemessung der Leistung
Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von der Anzahl der
Tätigkeiten des täglichen Bedarfs die nicht mehr ausgeübt werden können. Diese
sind: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden,
Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen und das Verrichten der Notdurft.
Können drei Tätigkeiten nicht ausgeübt werden, so werden 40 Prozent der
versicherten Rente gezahlt, bei vier bis fünf Tätigkeiten sind es 70% und bei
sechs Tätigkeiten 150 Prozent. Eine Ausnahme stellt Demenz dar: hier werden bei
der Notwendigkeit einer ständigen Betreuung sofort 150 Prozent der versicherten
Rente ausbezahlt.
Forderung nach staatlicher
Förderung der Pflegevorsorge
Den Wunsch nach
einer staatlichen Förderung für die Pflegevorsorge formuliert Elisabeth Stadler
in Richtung der neuen Regierung so: „Mit der Zukunftsvorsorge gibt es ein
erfolgreiches Modell – alles was wir jetzt brauchen ist die Ausstattung mit
zusätzlichen Features. Mit einer staatlichen Förderung könnte man die
Bevölkerung auf breiter Basis dafür gewinnen, für die Pflege
vorzusorgen.“
Presseservice
Herr
Tel.: (+43 1) 211 75-3414
Fax: (+43 1) 211 75-3619
E-Mail: presse@uniqa.at
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Neuartiges-Pflegevorsorgekonzept-bei-UNIQA-ps_3599.html