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04.09.2006 - dvb-Presseservice

Neue ALG II-Regeln

Vor allem jugendliche und ostdeutsche Arbeitslose sind von den aktuellen Änderungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) betroffen, die zum 1. Juli 2006 verabschiedet wurden. Die gute Nachricht: Das ALG II wird im Osten auf Westniveau, also 345 Euro monatlich, angehoben. Nach Auskunft der ARAG Experten erhielten ALG II-Bezieher dort vorher 14 Euro weniger pro Monat. Dafür müssen jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren unter Umständen Kürzungen hinnehmen: Nach bisherigem Recht bildeten minderjährige unverheiratete Kinder mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft und erhielten 80 % der Regelleistung. Sobald sie volljährig wurden, erhielten sie 100 %, auch wenn sie bei ihren Eltern wohnten. Ab dem 1. Juli werden unverheiratete unter 25-Jährige in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen. Sie erhalten nach Information der ARAG Experten nur noch 80 statt 100 Prozent des monatlichen Regelsatzes von 345 Euro, wenn sie bei ihren Eltern leben. Wer nun denkt, „dann ziehe ich halt aus“, muss damit rechnen, dass die Behörden dies nicht ohne weiteres akzeptieren. ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Auszug für unter 25-Jährige nur dann problemlos möglich ist, wenn es schwerwiegende soziale Gründe gibt oder ein neuer Job den Auszug erforderlich macht.



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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