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18.12.2012 - dvb-Presseservice

Neue Herausforderungen für die betriebliche Altersversorgung

Umstellung auf Unisex, sinkende Zinsüberschüsse, Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven, negative Presse über viel zu hohe Abschlusskosten. All diese Schreckensmeldungen machen derzeit auch den Vertrieb der betrieblichen Altersver­sorgung nicht unbedingt einfacher. Wer sich trotzdem erfolgreich positionieren will, muss sich aber nicht nur verkäuferisch, sondern auch fachlich mit diesen Themen aus­einandersetzen.

So ärgerlich die derzeitige Welle der Überschussreduzierungen bei Lebensversicherun­gen ist, so absehbar war sie auch. Trotzdem nimmt der Wunsch vieler Arbeit­nehmer zu, Ihre Entgeltumwandlungsverträge vorzeitig zu kündigen. Das kann nicht nur für die Arbeitnehmer teuer werden, sondern auch den Arbeitgeber finanziell er­heblich belasten. Denn in der Regel lösen die vorzeitigen Rückkäufe neben der Steuer auch eine Beitragspflicht des Arbeitgebers zur Sozialversicherung aus. Hier sollten Berater ansetzen und Ihre Kunden entsprechend informieren und/oder warnen.

Die Portabilität von Direktversicherungen wird vor allem bei Männern neben den ge­ringeren Garantiezinsen auch durch die neuen Unisex-Tarife erheblich erschwert. Eine Übertragung des Deckungskapitals ist dem Arbeitnehmer bei Alttarifen kaum mehr zumutbar. Das gilt vor allem dann, wenn schon die Garantieverzinsung des Altvertra­ges über der laufenden Verzinsung des neuen Versicherers liegt. Vielen Arbeitgebern ist aber auch nicht bewusst, dass eine Weiterführung mitgebrachter Policen durch VN-Wechsel mit erheblichen Risiken verbunden sein kann. Um diese Risiken zu vertret­baren Kosten in den Griff zu bekommen, hat febs Consulting GmbH einen Portabilitäts-Check entwickelt, der dem Arbeitgeber und dem bAV-Berater des Unternehmens er­heblichen Aufwand spart. (Infos unter www.febs-consulting.de/vertriebe)

Je nach Versorgungswerk kann die Überschussreduzierung auch die Arbeitgeberrisiken erheblich erhöhen. Das gilt z. B. für bereits laufende Renten in rückgedeckten Unter­stützungskassen, die bei Alttarifen in der Regel gar keine Überschussanpassungen mehr erhalten. Vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, dass Sie selbst für die Anpas­sung nach § 16 BetrAVG verantwortlich sind – und zwar rückwirkend ab Rentenbe­ginn.

Generell leiden alle Arbeitgeber bei Leistungszusagen unter dem sinkenden Zinsni­veau. Das ist häufig ein Grund über eine Neuordnung der Versorgung nachzudenken. Wie man Leistungszusagen auf beitragsorientierte Zusagen umstellt und welche recht­lichen Grenzen dabei zu beachten sind, zeigen die Experten der febs Consulting GmbH im Seminar „BAV für Spezialisten“ am 27.03.2013.

Auch die Frage „Lohnt sich die Entgeltumwandlung überhaupt?“ wird derzeit immer wieder diskutiert – aber meist mit verkäuferischen Argumenten vom Tisch gewischt. Dabei ist die Frage durchaus berechtigt. Denn die bAV hat einfach auch den einen oder anderen Nachteil gegenüber einer privaten Rentenversicherung. So kann z. B. die So­zialversicherungsersparnis des Arbeitnehmers tatsächlich zu einem Verlust an gesetzli­cher Rente führen, der wertmäßig ungefähr dem entspricht, was zuvor gespart wurde. Wer seine Kunden objektiv beraten möchte, der muss sich mit alternativen bAV-Ge­staltungen auseinandersetzen, um seine Kunden aktiv beraten zu können.

Auf den ersten Blick erscheint es vielleicht einfacher, dem Problem der niedrigen Ver­zinsung aus dem Weg zu gehen und andere Konzepte oder Produkte anzubieten, z. B. selbstständige BU-Versicherungen mit steuerlicher Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG. Denn hier spielt die Verzinsung kaum eine Rolle. Doch auch hier steckt der Teufel im Detail und die Risiken für den Arbeitgeber sind nicht ganz unerheblich.

Um bAV-Berater, Vermittler und Produktgestalter auf die neuen Herausforderungen fachlich vorzubereiten, finden ab Januar 2013 wieder die traditionellen Seminare der febs Akademie für betriebliche Altersversorgung „Aktuelle bAV-Herausforderungen 2013“ statt. Hier zeigen die febs-Experten, wie Sie mit den neuen Entwicklungen des Marktes umgehen, welche aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen ist und welche neuen Gestaltungsmöglichkeiten es in der GGF-Versorgung gibt.

Aktuelle Seminartermine

  • „Aktuelle BAV-Herausforderungen 2013 für Produktanbieter und Berater“
    am 22.01.2013

  • „Einführung in die bAV“ vom 28. bis 31.01.2013

  • „BAV für Fortgeschrittene“ vom 25. bis 26.02.2013

  • „Rückgedeckte Unterstützungskasse“ am 28.02.2013

  • „BAV für Spezialisten“ am 27.03.2013

Start des nächsten „Lehrgangs zum geprüften Fachberater für bAV“ ab 28.01.2013.

Detailinfos und Anmeldung finden Sie unter www.febs-consulting.de/weiterbildung.



Ihr Ansprechpartner
Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: (089) 890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
www.febs-consulting.de

Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren, sanieren und verwalten bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und gestalten neue Versorgungen.