Anzeige
22.09.2009 - dvb-Presseservice

Neue Trends bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vermittler und Berater

Für Versicherungsvermittler ist sie gesetzlich vorgeschrieben, für Finanzdienstleister wird sie es auch bald sein: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Anfänglich wurde die Ausgestaltung als Pflichtversicherung noch heftig kritisiert. Bedingt durch die Finanzkrise wird die Notwendigkeit einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung heute kaum noch ernsthaft bestritten.

Nun mehren sich die Stimmen, die den Markt noch weiter regulieren wollen und auf einen Kontrahierungszwang drängen. Damit wären die VSH-Anbieter (derzeit - in alphabetischer Reihenfolge - Allianz, AXA, HDI, Nassau, Nürnberger, R+V sowie Victoria) gesetzlich verpflichtet, Anträge von interessierten Vermittlern anzunehmen.

Dafür spricht, dass die Kündigung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer wie ein Berufsverbot wirken kann. Gegner des Kontrahierungszwangs befürchten negative Auswirkungen auf die Prämiengestaltung und weisen auf eine angeblich schrumpfende Zahl von VSH-Anbietern hin.

Einen dritten Weg schlägt der spezialisierte VSH-Makler Ralf W. Barth ein: Aufgrund der ständig von Kunden geäußerten  Sorge, im Schadenfall vom VSH-Versicherer eine Kündigung erhalten zu können wurde die Idee des Anwartschaftstarifes geboren: Für den Fall, dass ein Vermittler von seinem VSH Versicherer eine schadenbedingte Kündigung erhält, soll er umgehend - ohne zusätzliche Risikoprüfung - von der Option Gebrauch machen können, den gesetzlich vorgeschrieben Mindestversicherungsschutz zu erhalten.

Für den VSH-Anwartschaftstarif spricht nicht nur der von vielen Vermittlern ausgesprochene Wunsch nach zusätzlicher Sicherheit. Tatsächlich nimmt der Druck auf die Versicherungswirtschaft offenbar zu. Nach Aussagen von Branchenkennern schauen Versicherer derzeit bei der Regulierung genauer hin und sind seltener bereit, Kulanzleistungen zu erbringen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend auch Auswirkungen auf das Verhalten im Schadenfall und bei den Annahmerichtlinien haben wird. Günstige Voraussetzungen also für den weiteren Erfolg des VSH- Anwartschaftstarifs.

Eine weitere Neuerung ist das Prinzip der „visualisierten Beratung“. Dabei wird das Risikoprofil des des Vermittlers in einem Polardiagramm graphisch abgebildet. In einem weiteren Schritt werden mögliche VSH-Versicherungskonzepte wie eine Tarifscheibe über  das Diagramm gelegt. Auf diese Weise erkennt der Vermittler auf einen Blick, wie gut der vorgeschlagene Versicherungsschutz zu seinem Risiko passt. Aufgrund der Komplexität der Materie sollte sich kein Vermittler diese Gelegenheit entgehen lassen, in verständlicher und anschaulicher Form über die Bestandteile seiner beruflichen Absicherung aufgeklärt zu werden. Vermittler, die sich für einen solchen direkten Vergleich interessieren, können sich über den Link www.rwb-finanz.de weitere Informationen beschaffen.



Herr Christoph Heinrich
Tel.: 07138 96 07 – 30
Fax: 07138 96 07 – 20
E-Mail: christoph.heinrich@rwb-finanz.de

Ralf W. Barth GmbH
Birkenweg 5
74193 Schwaigern
www.rwb-finanz.de