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05.12.2012 - dvb-Presseservice

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA): Rein in die „bAV“ – Raus aus dem „Rechtsberatungsschlaf“

Sebastian Uckermann, Autor des aktuellen Beitrages aus der NZA Beilage 3/2012 Seite 1 (zu Heft 21/2012), nimmt Stellung zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Die bAV einer der komplexesten Anwendungsbereiche der Jurisprudenz. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von unterschiedlichen Rechtsbereichen, wie z. B. dem klassischen Zivilrecht, dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht, dem Bilanzrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Versicherungsvertragsrecht führt dazu, dass viele Rechtsberater diesen interessanten Bereich meiden. Allerdings: Die bAV ist ein unverzichtbarer Baustein unseres Alterssicherungssystems. Ohne arbeitgebergestützte Versorgungswerke werden sich die absehbaren Versorgungsengpässe der gesetzlichen Rentenversicherung wohl kaum egalisieren lassen. Gerade deshalb ist es unabdingbar, dass die qualifizierte Rechtsanwendung der bAV auf zahlenmäßig „breite Schultern“ verteilt wird, indem sich die rechtsberatenden Berufsträger dieser bisher vernachlässigten Rechtsmaterie öffnen und neue Aufgabenfelder erschließen.

Fatalerweise erfolgt zudem aktuell eine am Thema vorbeigehende Markt-Diskussion, wonach mangelnde bAV-Durchdringungsquoten in Unternehmen mit einer mangelnden Arbeitnehmersensibilisierung statt einer falschen Arbeitgeberaufklärung begründet werden. Zur Erinnerung: nur der Arbeitgeber entscheidet, ob bAV im Unternehmen eingeführt wird. Zwingend ist daher eine umfassende Rechtsberatung der Arbeitgeberseite zur individuellen bAV-Gestaltung durch unabhängige Beratungsunternehmen mit Rechts- und ohne (gegebenenfalls gleichzeitige) Versicherungsmaklererlaubnis. Mögliche Interessenkollisionen werden somit bereits im Vorfeld ausgeschlossen und die Vorgaben des BGH zur Beraterauswahl eingehalten.
Einmal mehr wird somit sichtbar, dass die Beratung und Einrichtung sowie die laufende Überwachung von bAV-Systemen in der hochwertigen Beratung technischen, rechtlichen und organisatorischen Aufwand erfordert und damit Unternehmensressourcen bindet.
Der"Deutsche bAV Service“, als markenrechtlich geschützter Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH und der KENSTON Unternehmensgruppe, ermöglicht daher die Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.

In der Zusammenführung der Komponenten des "Deutschen bAV Service“ mit den individuellen Unternehmensbelangen sowie der diesbezüglich möglichen inhaltlichen Anpassung der Technologie entsteht Innovation und Einzigartigkeit. Rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen werden in diesem Zusammenhang von befugten Dienstleistern bzw. Sozietäten übernommen.

 

KENSTON Unternehmensgruppe
Deutscher bAV Service
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
Deutschland
www.kenston-services.de

Der Deutsche bAV Service ist der markenrechtlich geschützte Sondergeschäftsbereich der ­Kenston ­Services GmbH zur Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – samt integrierter umfassender Rechtssicherheit – für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen »Ein-Mann-GmbH« bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.
Die Kenston Services GmbH, als Inhaberin der Marke Deutscher bAV Service, fungiert als unabhängiges Dienstleistungs- und Abwicklungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen ­Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten- bzw. Zeitwertkontensystemen. In dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston Services GmbH als bundesweites »Kompetenzcenter« Mandanten aus ­folgenden Personenkreisen bzw. Bereichen: Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen, Rechtsanwälte und Rechtsberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister.
Geschäftsführer der Kenston Services GmbH ist Sebastian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann, in seiner Funktion als gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, Leiter der KENSTON Unternehmensgruppe (www.kenston.de), »Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.« sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten. Darüber hinaus ist Herr Uckermann Mitherausgeber eines Standardkommentars zur betrieblichen Altersversorgung im Beck-Verlag.