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09.09.2008 - dvb-Presseservice

Neue gesetzliche Hürden für die GGF-Versorgung

Zum Jahresende 2008 sorgen wieder zahlreiche geplante Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen für Unruhe im bAV-Markt. Auch die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern steht wieder einmal im Fokus.

So wird das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) alle GmbHs zwingen, Ihre Pensionsrückstellungen jedes Jahr für die Handelsbilanz gesondert zu rechnen, zusätzlich zur Berechnung für die Steuerbilanz. Je nach Zusageart können die Rückstellungen in der Handelsbilanz um bis zu 50% höher ausfallen. In der Steuerbilanz könnten die Rückstellungen dagegen u.U. sogar sinken. Denn die Finanzverwaltung plant eine Anhebung des steuerlich anerkannten Rentenalters für GGF auf 67 Jahre. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, über eine Auslagerung von GGF-Pensionszusagen intensiv nachzudenken.

Auch beim Thema Wertkonten holt der Gesetzgeber zum „Rundumschlag“ aus. Neben den geplanten Einschränkungen in der Kapitalanlage sind weitere erhebliche Einschränkungen geplant. Das BMF plant offensichtlich eine generelle Nichtanerkennung für Wertkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Allen interessierten Beratern und bAV-Vermittlern bietet febs im Oktober Informationsveranstaltungen zu den praktischen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen und dem daraus entstehenden Handlungsbedarf. Nähere Infos sowie Anmeldung unter www.febs-consulting.de/aktuelles.



Herr Manfred Baier
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-20
E-Mail: manfred.baier@febs-consulting.de

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