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09.11.2005 - dvb-Presseservice

Neuer Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes hat sich konstituiert

Der Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes hat in der ersten Sitzung der neuen Amtsperiode am Mittwoch (9. November) in Bonn Fritz Schösser und Dr. Volker Hansen als alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates gewählt.

Schösser (58) ist Vorsitzender des DGB Bayern und für die Versichertenseite alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der AOK Bayern und bereits seit 2003 auch alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates des AOK-Bundesverbandes. Der 50-jährige Hansen vertritt im Verwaltungsrat die Interessen der Arbeitgeberkunden der AOK. Der promovierte Diplom-Volkswirt ist stellvertretender Abteilungsleiter bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Er folgt Gert Nachtigal nach, der von 1992 bis zum Ende der 9. Wahlperiode der Selbstverwaltung am 8. November Vorsitzender für die Arbeitgeberseite war. Bis Ende des laufenden Jahres hat nun Hansen den Vorsitz des Selbstverwaltungsgremiums inne, anschließend übernimmt Schösser für ein Jahr.

 Wie funktioniert die Selbstverwaltung in der AOK-Gemeinschaft?

Die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden Hansen und Schösser erklärten auf der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates, die Selbstverwaltung habe bisher ihre Aufgaben immer dann erfolgreich gelöst, wenn der Gesetzgeber hierfür klare Rahmenbedingungen und Konfliktlösungsmechanismen vorgegeben habe. Sie plädierten dafür, die Selbstverwaltung in diesem Sinne zu stärken. Eine unmittelbare staatliche Reglementierung, z. B. durch eine Regulierungsbehörde, wäre der falsche Weg.

Je 15 Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber bilden den Verwaltungsrat, der somit paritätisch besetzt ist. Die Verwaltungsräte werden in den Sozialwahlen in den 17 AOKs gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Die Verwaltungsräte der AOK wählen aus ihrem Kreis dann die Mitglieder des Verwaltungsrates des AOK-Bundesverbandes. Diese wählen dann aus ihrem Kreis die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden. Die Amtsperiode dauert sechs Jahre.

Der Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes bestimmt die sozial- und unternehmenspolitische Ausrichtung der AOK und beschließt den Haushaltsplan des AOK-Bundesverbandes. Zudem wählt und kontrolliert das Gremium den hauptamtlichen Vorstand. Da das Gesetz maximal 30 Mitglieder für den Verwaltungsrat einer Krankenkasse oder eines Spitzenverbandes zulässt, die AOK-Gemeinschaft aber aus 17 AOKs besteht, sind die vier AOKs mit den jeweils niedrigsten Versichertenzahlen mit nur einem Sitz im Verwaltungsrat vertreten.



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